Rechnung & Angebot online schreiben inkl. Registrierkasse – everbill https://www.everbill.com/ Thu, 16 Apr 2026 23:12:52 +0000 de hourly 1 Buchhaltung im Saisonbetrieb (Tourismus Österreich): Guide 2026 https://www.everbill.com/buchhaltung-saisonbetrieb-tourismus/ Thu, 16 Apr 2026 20:43:42 +0000 https://www.everbill.com/buchhaltung-saisonbetrieb-tourismus/ Saisonbetriebe im Tourismus haben die gleichen Rechtsgrundlagen wie Dauerbetriebe. Unterschiede: Liquiditätsplanung, Personalrotation, Ortstaxe, gestaffelte USt-Sätze (10/13/20 %).

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Die Buchhaltung im Saisonbetrieb — typisch für Tourismus-Unternehmen wie Pensionen, Hotels, Schihütten oder Ferienwohnungen — unterscheidet sich grundlegend vom Dauerbetrieb. Hohe Monatsumsätze in der Saison, lange Nullphasen dazwischen, stark schwankende Liquidität und saisonale Personalkosten erfordern ein angepasstes Setup.

Rechtlich gelten dieselben Grundlagen wie sonst: E/A-Rechnung oder Bilanz (abhängig von Umsatz-Schwelle), BAO-Aufbewahrung, UVA. Der Unterschied liegt in der Umsetzung.

Die drei Praxisprobleme im Saisonbetrieb

1. Liquiditätsschwankungen

Beispiel Schihütte: Dezember bis März 80 % des Jahresumsatzes, restliche 9 Monate fast nichts. Trotzdem laufen Fixkosten (Kredit, Versicherung, Pacht, SVS-Beiträge) das ganze Jahr weiter. Eine saisonübergreifende Liquiditätsplanung ist Pflicht — nicht Nice-to-have.

2. Personalkosten in Wellen

Saisonkräfte werden oft befristet oder als freie Dienstnehmer beschäftigt. Die korrekte Anmeldung bei ÖGK, Lohnabrechnung und Arbeitszeitaufzeichnung müssen trotzdem vollständig sein. Tipp: Ein digitaler Dienstplan mit Zeiterfassung schützt bei Betriebsprüfungen und GPLB-Prüfungen der ÖGK.

3. Inventar und Wareneinsatz

Saisonware (Getränke, Lebensmittel) verdirbt oder wird stark abgeschrieben. Am Saisonende ist eine Inventur Pflicht, und die Bewertung muss nachvollziehbar sein — insbesondere bei bilanzpflichtigen Betrieben.

Ortstaxe und Nächtigungsabgabe

Tourismusbetriebe mit Beherbergung sind in der Regel verpflichtet, die Ortstaxe (in einigen Bundesländern Tourismusabgabe, Nächtigungsabgabe oder Kurtaxe) einzuheben und an die Gemeinde abzuführen. Höhe und Regelungen variieren zwischen den Bundesländern (Salzburg, Tirol, Kärnten, Steiermark). Details beim zuständigen Tourismusverband oder der Gemeinde.

Differenzierter USt-Satz in der Gastronomie/Hotellerie

Im Tourismus gelten mehrere Umsatzsteuer-Sätze gleichzeitig:

  • 10 %: Beherbergung inkl. ortsüblichem Frühstück, Speisen in der Gastronomie (Restaurationsumsätze § 10 Abs. 2 UStG), Lebensmittel
  • 20 %: Alkoholische Getränke, alkoholfreie Getränke (außer Leitungswasser/Milch), Wellness-Zusatzleistungen

Eine Rechnung im Hotel kann also mehrere Steuersätze enthalten. Das Rechnungsprogramm muss das sauber trennen können.

Spezial: Jahresabschluss nach der Saison

Wer saisonal viel Umsatz macht, sollte den Jahresabschluss bewusst planen:

  • Gewinnspitzen am Jahresende durch Gewinnfreibetrag-Investitionen glätten
  • Rücklagen für Nebensaison bilden
  • Rückstellungen für Reparaturen (Mähen, Dach, Liftwartung) korrekt einbuchen
  • Vorauszahlungen der Einkommensteuer an Saisonprofil anpassen (Antrag beim Finanzamt)

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Weiterführende Artikel

Häufige Fragen zur Saisonbetrieb-Buchhaltung

Gelten für Saisonbetriebe andere Buchhaltungs-Pflichten?

Nein. Die rechtlichen Grundlagen sind gleich (BAO, UStG, EStG). Unterschiede gibt es nur in der Umsetzung: Liquiditätsplanung, Personalrotation, Inventar.

Wie gehe ich mit Liquiditätslücken zwischen Saisonen um?

Rücklagenbildung in der Saison, ggf. Betriebsmittelkredit, SVS-Beiträge quartalsweise glätten (oder Stundung), Vorauszahlungen der ESt an Saisonprofil anpassen.

Wann muss ich Ortstaxe einheben?

Bei Beherbergung (Hotel, Pension, Ferienwohnung) in den meisten Gemeinden. Höhe und Regeln sind bundesland- und gemeindespezifisch — zuständig ist der lokale Tourismusverband oder die Gemeinde.

Welche USt-Sätze gelten im Tourismus?

10 % Beherbergung und Speisen in der Gastronomie (Restaurationsumsätze), 20 % alkoholische Getränke und alkoholfreie Getränke (außer Wasser/Milch). Die Rechnung muss die Sätze getrennt ausweisen.

Kann ich Saisonkräfte als freie Dienstnehmer beschäftigen?

Nur wenn die Kriterien der „persönlichen Unabhängigkeit“ erfüllt sind (keine Weisung, eigene Betriebsmittel). Bei Scheinselbstständigkeit droht Nachversteuerung. Im Zweifel: reguläre Anstellung oder geringfügige Beschäftigung.

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BAO-Aufbewahrungspflichten Österreich: 7 Jahre, 22 bei Grundstücken https://www.everbill.com/bao-aufbewahrungspflichten/ Thu, 16 Apr 2026 20:43:40 +0000 https://www.everbill.com/bao-aufbewahrungspflichten/ § 132 BAO schreibt 7 Jahre Aufbewahrung für Rechnungen, Belege, Jahresabschlüsse vor. Bei Grundstücken 22 Jahre. Digital oder Papier — lesbar und unveränderbar.

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Die Aufbewahrungspflichten für Buchhaltungsunterlagen sind in Österreich in § 132 BAO (Bundesabgabenordnung) geregelt. Die Standard-Frist beträgt 7 Jahre, bei Grundstücken greift eine verlängerte Frist von bis zu 22 Jahren (§ 18 Abs. 10 UStG).

Die Frist beginnt mit Ende des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung erfolgt ist oder der Beleg entstanden ist. Wer 2026 eine Rechnung erhält, muss diese bis 31.12.2033 aufbewahren.

§ 132 BAO — Der Kernparagraf

Laut § 132 BAO müssen Abgabepflichtige folgende Unterlagen 7 Jahre aufbewahren:

  • Bücher und Aufzeichnungen
  • Belege (Rechnungen, Quittungen, Lieferscheine)
  • Jahresabschlüsse, Inventare, Eröffnungsbilanzen
  • Geschäftsbriefe und E-Mails mit steuerrelevantem Inhalt
  • Arbeitsanleitungen und Organisationsunterlagen für EDV-Buchhaltung

Die Aufbewahrung muss geordnet, vollständig und lesbar erfolgen — unabhängig davon, ob in Papier oder digital.

Die 22-Jahres-Frist für Grundstücke

Bei Unterlagen, die Grundstücke betreffen, gilt eine längere Frist von 22 Jahren (§ 18 Abs. 10 UStG). Hintergrund ist die mögliche Berichtigung des Vorsteuerabzugs im Rahmen der 20-jährigen Berichtigungsfrist für Immobilien.

Betroffene Unterlagen:

  • Rechnungen zum Grundstückskauf
  • Herstellungskosten (Bau, Sanierung)
  • Mietverträge und Betriebskostenabrechnungen bei vermieteten Objekten
  • Alle Belege, die Vorsteuerabzug auf Gebäude-Investitionen betreffen

Digital oder Papier?

Beide Formate sind rechtlich zulässig (§ 132 Abs. 2 BAO). Elektronische Belege müssen jedoch während der gesamten Aufbewahrungsdauer:

  1. Lesbar bleiben — Formate so wählen, dass sie auch in 7 Jahren noch dargestellt werden können (PDF/A ist ideal)
  2. Unveränderbar abgelegt sein — keine nachträgliche Bearbeitung möglich
  3. Durchsuchbar sein — bei digital geführter Buchhaltung

Originale Papier-Rechnungen dürfen gescannt und danach vernichtet werden, wenn die oben genannten Anforderungen erfüllt sind. Ausnahme: Urkunden mit Unterschriften (Verträge, Jahresabschlüsse mit Originalstempel) sollten im Original aufbewahrt werden.

Sonderfristen: Finanzstrafverfahren, hängende Verfahren

Wird ein Finanzstrafverfahren eingeleitet oder ist ein Rechtsmittel (Beschwerde gegen Bescheid) offen, verlängert sich die Aufbewahrungsfrist bis zum Abschluss des Verfahrens — auch über die 7 Jahre hinaus (§ 132 Abs. 1 letzter Satz BAO).

Praxis: Sauberes Archiv aufbauen

Ein einfaches, robustes System:

  • Digitaler Ordner pro Jahr (2026/), Unterordner eingangsrechnungen/, ausgangsrechnungen/, bank/, jahresabschluss/
  • Belegerfassung direkt nach Erhalt — nicht sammeln
  • Cloud + Lokales Backup (Versionierung)
  • Vorbereitende Buchhaltung als laufender Prozess, nicht als jährliches Event

Tipp: Das richtige Rechnungsprogramm archiviert Belege automatisch und hält die Nummernkreise sauber — im Fall einer Betriebsprüfung zahlt sich das massiv aus.

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Häufige Fragen zur Aufbewahrungspflicht

Wie lange muss ich Rechnungen in Österreich aufbewahren?

Standard 7 Jahre (§ 132 BAO), gerechnet ab Ende des Kalenderjahres der Ausstellung. Bei Grundstücken 22 Jahre.

Darf ich Papierbelege nach dem Scannen vernichten?

Ja, wenn der Scan unveränderbar, lesbar und durchsuchbar archiviert wird. Ausnahme: Originalurkunden mit Unterschrift (Verträge) sollten im Original bleiben.

Welches Dateiformat ist für die Langzeit-Archivierung am besten?

PDF/A ist der anerkannte Standard für Langzeit-Archivierung. Auch einfache PDFs werden akzeptiert, sofern sie lesbar bleiben.

Was passiert, wenn meine Unterlagen bei einem Brand oder Festplatten-Crash verloren gehen?

Abgabepflichtige tragen das Archivierungsrisiko. Deshalb: Cloud-Backup + lokales Backup parallel führen. Der Verlust entschuldigt keine Nicht-Vorlage.

Gilt die Frist auch für E-Mails?

Ja, wenn sie steuerrelevanten Inhalt haben (z. B. Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Vertragskorrespondenz). Private Chats sind nicht betroffen.

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Doppelte Rechnungsnummer (Österreich): Was tun und wie vermeiden https://www.everbill.com/doppelte-rechnungsnummer/ Thu, 16 Apr 2026 20:43:39 +0000 https://www.everbill.com/doppelte-rechnungsnummer/ § 11 Abs. 1 Z 6 UStG verlangt eindeutige Rechnungsnummern. Duplikate gelten als Formfehler — Korrektur über Storno + Neuausstellung, Prävention durch sauberes Tool.

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Eine doppelte Rechnungsnummer ist einer der häufigsten Formfehler bei Rechnungen in Österreich — und er ist komplett vermeidbar. Laut § 11 Abs. 1 Z 6 UStG muss jede Rechnung eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen tragen, die zur Identifizierung der Rechnung einmalig vergeben wird.

Wird dieselbe Nummer zweimal verwendet, gilt die Rechnung formal als fehlerhaft — der Empfänger riskiert im Extremfall den Vorsteuerabzug. Details zu den Folgen: Strafe bei fehlerhafter Rechnung.

Die Pflichtangabe „fortlaufende Rechnungsnummer“

Das UStG gibt bewusst keine starre Form vor. Erlaubt ist alles, was nachvollziehbar und einmalig ist:

  • Reine Zahlenreihe: 2026-00001, 2026-00002, …
  • Jahreskennung + laufend: RE-2026-0001
  • Serie pro Kunde/Projekt: P42-001, P42-002
  • Mehrere parallele Nummernkreise: AT-2026-001, DE-2026-001

Wichtig ist nur: Keine Nummer darf doppelt vergeben werden — auch nicht über Jahreswechsel hinweg, wenn die Systematik das zuließe. Der Gesamtbestand aller Rechnungen muss eine eindeutige Zuordnung erlauben.

So entstehen Duplikate in der Praxis

Die häufigsten Ursachen:

  1. Manuelle Excel-Nummernvergabe — jemand schreibt eine Rechnung „schnell zwischendurch“ und vergisst die zuletzt vergebene Nummer
  2. Mehrere Tools parallel — ein altes und ein neues Rechnungsprogramm laufen gleichzeitig
  3. Backup-Import — ein alter Datensatz wird zurückgespielt, der Nummernkreis läuft überlappt weiter
  4. Jahreswechsel ohne Reset-Konzept — Jahr 1 endet bei 00150, Jahr 2 startet wieder bei 00001 ohne Präfix

Was tun, wenn ein Duplikat entdeckt wird?

Zwei saubere Wege:

  1. Rechnung berichtigen nach § 16 UStG: Storno der Duplikatsrechnung, Neuausstellung mit korrekter Nummer, Empfänger informieren
  2. Fehler dokumentieren: Kurze interne Notiz, wie es dazu kam, ins Beleg-Archiv — das zeigt im Fall einer Betriebsprüfung, dass der Fehler erkannt und behoben wurde

Panik ist unangebracht: Ein einzelner, dokumentiert korrigierter Fehler führt in der Regel nicht zu einer Strafe — aber wiederkehrende Schlampigkeiten können die Buchführung insgesamt in Frage stellen.

Prävention: Nummernkreis sauber aufsetzen

Die Gründungsphase ist der beste Zeitpunkt:

  • Format früh festlegen (Präfix, Stellen, Jahresbezug)
  • Rechnungsprogramm mit automatischer Nummernvergabe nutzen
  • Nur ein Tool als Source of Truth
  • Storno und Gutschriften in den selben Nummernkreis aufnehmen (keine „Schatten-Kreise“)
  • Bei Mehrfach-Mandant (z. B. OG): separate Nummernkreise mit eindeutigem Präfix

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Häufige Fragen

Was passiert, wenn ich eine Nummer zweimal vergeben habe?

Die Rechnung gilt formal als fehlerhaft. Berichtigung über Storno + Neuausstellung nach § 16 UStG — Empfänger informieren und Vorgang dokumentieren.

Muss die Nummer lückenlos sein?

Nein. Lücken sind erlaubt, solange keine Nummer doppelt auftaucht. Wichtig ist die Einmaligkeit, nicht die Lückenlosigkeit.

Darf ich jedes Jahr bei 001 neu starten?

Ja, wenn das Präfix (z. B. Jahreszahl) die Einmaligkeit absichert. 2025-001 und 2026-001 sind kein Duplikat.

Kann ich Rechnungsnummern rückwirkend korrigieren?

Nein. Bestehende Rechnungen bleiben bestehen. Falsche Rechnungen werden storniert, neue mit korrekter Nummer ausgestellt — beide Belege bleiben archiviert.

Wie finde ich Duplikate in meinem Archiv?

In Excel/Numbers: Pivot oder Filter über Rechnungsnummer-Spalte. In Rechnungsprogrammen gibt es meist eine Integritätsprüfung oder zumindest eine sortierbare Liste.

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E-Signatur auf PDF-Rechnung (Österreich): Pflicht oder nicht? https://www.everbill.com/e-signatur-pdf-rechnung/ Thu, 16 Apr 2026 20:43:37 +0000 https://www.everbill.com/e-signatur-pdf-rechnung/ Eine qualifizierte e-Signatur auf PDF-Rechnungen ist in Österreich keine Pflicht. § 11 UStG akzeptiert auch das innerbetriebliche Kontrollverfahren — das reicht im EPU-Alltag.

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Eine elektronische Signatur auf PDF-Rechnungen ist in Österreich für den normalen B2B- und B2C-Alltag nicht zwingend vorgeschrieben. Wichtig ist laut § 11 Abs. 2 UStG die Echtheit der Herkunft, Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit der Rechnung — wie dieser Nachweis geführt wird, ist offen.

Rechtsgrundlage für elektronische Signaturen in der EU: eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014 + nationales Signatur- und Vertrauensdienstegesetz (SVG).

Die drei erlaubten Wege nach § 11 UStG

Das österreichische UStG nennt drei konkrete Varianten für elektronische Rechnungen:

  1. Qualifizierte elektronische Signatur nach eIDAS — höchster Standard, rechtssicher, braucht Zertifikat
  2. EDI-Verfahren (Electronic Data Interchange) mit vereinbartem Austauschformat
  3. Innerbetriebliches Kontrollverfahren — ein verlässlicher Prüfpfad zwischen Rechnung und Leistung (am häufigsten in der Praxis)

Die meisten EPU und KMU nutzen Variante 3: Eine einfache PDF-Rechnung per E-Mail ist völlig ausreichend, solange der innerbetriebliche Prüfpfad nachvollziehbar dokumentiert ist.

Innerbetriebliches Kontrollverfahren — in der Praxis

Das klingt bürokratisch, ist aber einfach gelebter Alltag:

  • Rechnung wird einem konkreten Auftrag/Lieferschein zugeordnet
  • Leistung und Betrag werden überprüft
  • Rechnung wird im Buchhaltungssystem erfasst und bezahlt
  • Beleg-Archiv (digital oder Papier) ermöglicht Nachverfolgung

Wer eine vorbereitende Buchhaltung führt und Belege systematisch ablegt, erfüllt das Kontrollverfahren automatisch.

Wann ist eine qualifizierte Signatur sinnvoll?

Bei Sonderfällen:

  • Öffentliche Aufträge (B2G) — viele Behörden verlangen strukturierte e-Rechnungen nach ebInterface 6.0 oder Peppol
  • Internationale Kunden mit strengen Compliance-Vorgaben
  • Hochregulierte Branchen (Banken, Versicherungen, Pharma)

Für den klassischen EPU-Alltag ist das nicht nötig.

Aufbewahrung elektronischer Rechnungen

Elektronische Rechnungen müssen 7 Jahre lesbar archiviert werden (§ 132 BAO), bei Grundstücken 22 Jahre. Details dazu: BAO-Aufbewahrungspflichten. Papier-Ausdruck ersetzt die Archivierung nicht: Das Original ist das elektronische PDF.

PDF signieren — so geht’s technisch

Wenn eine qualifizierte Signatur gebraucht wird:

  • ID Austria / Handy-Signatur — qualifizierte Signaturen direkt für Privatpersonen und Unternehmer
  • Gewerbliche Signatur-Provider wie A-Trust, Globaltrust
  • Adobe Acrobat, DocuSign, sproof für PDF-Signatur-Workflow

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Häufige Fragen zur E-Signatur auf PDF-Rechnungen

Muss ich meine PDF-Rechnung signieren?

Nein. § 11 UStG lässt das „innerbetriebliche Kontrollverfahren“ zu — eine nachvollziehbare Zuordnung zwischen Rechnung und Leistung reicht.

Reicht eine einfache PDF per E-Mail?

Ja, im B2B- und B2C-Alltag. Voraussetzung ist ein nachvollziehbarer Prüfpfad (Bestellung, Lieferung, Zahlung, Archivierung).

Wann brauche ich eine qualifizierte Signatur?

Bei öffentlichen Aufträgen, internationalen Compliance-Anforderungen und hochregulierten Branchen. Für EPU im Alltag meist nicht nötig.

Wie lange muss ich die PDF-Rechnung aufbewahren?

7 Jahre elektronisch lesbar (§ 132 BAO). Bei Grundstücken 22 Jahre. Das PDF ist das Original — Ausdruck ersetzt nicht das digitale Archiv.

Wie erstelle ich eine qualifizierte Signatur?

Über ID Austria (ehem. Handy-Signatur), A-Trust, Globaltrust oder gewerbliche Provider wie sproof, DocuSign, Adobe Sign.

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Strafe bei fehlerhafter Rechnung (Österreich): Das droht wirklich https://www.everbill.com/strafe-fehlerhafte-rechnung/ Thu, 16 Apr 2026 20:43:35 +0000 https://www.everbill.com/strafe-fehlerhafte-rechnung/ Eine fehlerhafte Rechnung kostet weniger Strafe als Vorsteuer-Verlust und § 11 Abs. 12 UStG-Steuerschuld. Berichtigung nach § 16 UStG ist der saubere Weg.

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Eine fehlerhafte Rechnung in Österreich führt nicht automatisch zu einer „Strafe“ im engeren Sinn — aber die wirtschaftlichen Konsequenzen können gravierend sein. Die zentrale Gefahr: Der Leistungsempfänger verliert den Vorsteuerabzug. Und: Bei unrichtigem Steuerausweis schuldest du die zu Unrecht ausgewiesene USt trotzdem (§ 11 Abs. 12 UStG).

Rechtsgrundlagen sind § 11 UStG (Rechnungs-Pflichtangaben) und § 16 UStG (Rechnungsberichtigung). Dazu kommen allgemeine Vorgaben der Bundesabgabenordnung (BAO).

Was zählt als „fehlerhafte Rechnung“?

Eine Rechnung ist formal fehlerhaft, wenn sie die Pflichtangaben nach § 11 UStG nicht vollständig enthält:

  • Name und Anschrift des Leistenden und Leistungsempfängers
  • Menge und Art der Leistung
  • Tag der Lieferung oder Leistungszeitraum
  • Entgelt und anzuwendender Steuersatz (bzw. Hinweis auf Steuerbefreiung)
  • Ausgewiesener Steuerbetrag
  • Ausstellungsdatum
  • Fortlaufende Rechnungsnummer (keine Duplikate!)
  • UID-Nummer (bei Rechnungen über 10.000 EUR brutto auch die des Empfängers)

Fehlt eines dieser Merkmale oder ist es falsch, droht dem Empfänger die Verweigerung des Vorsteuerabzugs durch das Finanzamt.

Die drei realen Konsequenzen

1. Vorsteuer-Verlust beim Empfänger

Das ist die häufigste Folge. Wer Rechnungen mit Pflichtangaben-Fehlern einreicht, muss bei einer Betriebsprüfung damit rechnen, dass die Vorsteuer nachbelastet wird (§ 12 Abs. 1 UStG).

2. Steuerschuld trotz falscher Rechnung (§ 11 Abs. 12 UStG)

Wer USt ausweist, ohne dazu berechtigt zu sein (z. B. als Kleinunternehmer oder bei Reverse Charge), schuldet diese USt trotzdem dem Finanzamt. Erst eine Rechnungsberichtigung nach § 16 UStG (Gutschrift + neue Rechnung) entlastet — mit Wirkung für den Zeitraum der Berichtigung.

3. Finanzstrafrechtliche Ebene bei Vorsatz

Werden Rechnungen bewusst falsch ausgestellt, um Steuern zu verkürzen, greift das Finanzstrafgesetz (§ 33 FinStrG): Geldstrafen bis zum doppelten des verkürzten Betrags, in schweren Fällen Freiheitsstrafe.

Rechnungsberichtigung — so geht sie sauber

Eine fehlerhafte Rechnung kann grundsätzlich berichtigt werden (§ 16 UStG). Der saubere Weg:

  1. Neue, korrekte Rechnung ausstellen (mit Bezug zur ursprünglichen Rechnung)
  2. Stornierung/Gutschrift über die ursprüngliche Rechnung
  3. Beide Belege archivieren, Empfänger informieren
  4. In der nächsten UVA berücksichtigen

Tipp: Ein gutes Rechnungsprogramm erstellt Stornos automatisch und bewahrt die Nummernkreis-Integrität.

Fehlerhafte Rechnungen vermeiden — von Anfang an

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Häufige Fragen zu fehlerhaften Rechnungen

Was passiert, wenn meine Rechnung unvollständig ist?

Der Empfänger riskiert den Vorsteuerabzug. Eine Berichtigung nach § 16 UStG ist möglich und wirkt für den Zeitraum der Berichtigung.

Muss ich die USt zahlen, die ich fälschlich ausgewiesen habe?

Ja. Laut § 11 Abs. 12 UStG schuldet der Aussteller die zu Unrecht ausgewiesene USt. Eine Berichtigung entlastet ab dem Zeitpunkt der Berichtigung.

Kann ich eine alte Rechnung einfach neu schreiben?

Nein. Die ursprüngliche Rechnung muss storniert (Gutschrift) und eine neue, klar als Korrektur gekennzeichnete Rechnung ausgestellt werden.

Welche Strafe droht bei Vorsatz?

Bei vorsätzlicher Steuerverkürzung greift § 33 FinStrG — Geldstrafen bis zum doppelten des verkürzten Betrags, bei gewerbsmäßigem Betrug Freiheitsstrafe.

Wie lange kann eine Rechnung berichtigt werden?

Solange die Rechnung noch im Aufbewahrungszeitraum ist (7 Jahre nach BAO). Eine Berichtigung sollte spätestens bei Entdeckung des Fehlers erfolgen.

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Vorsteuerabzug vor Gründung (Österreich): Was wirklich geht https://www.everbill.com/vorsteuerabzug-vor-gruendung/ Thu, 16 Apr 2026 20:43:34 +0000 https://www.everbill.com/vorsteuerabzug-vor-gruendung/ Der Vorsteuerabzug gilt bereits bei Vorbereitungshandlungen (§ 12 UStG). Laptop, Notar, Website — wer richtig dokumentiert, zieht die USt auch vor Gewerbeanmeldung.

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Der Vorsteuerabzug vor der Gründung ist einer der unterschätzten Hebel in der Startphase eines Unternehmens. Viele Gründer:innen geben in den Wochen und Monaten vor Gewerbeanmeldung bereits Geld für Equipment, Beratung oder Website aus — und verschenken die Umsatzsteuer, weil sie nicht wissen, dass diese sehr wohl rückwirkend absetzbar ist.

Rechtsgrundlage: § 12 UStG. Entscheidend ist der Zusammenhang zwischen Vorleistung und späterer unternehmerischer Tätigkeit — nicht das Datum der Gewerbeanmeldung.

Das Prinzip: Vorbereitungshandlungen zählen

Der Vorsteuerabzug steht einem Unternehmer bereits im Rahmen von Vorbereitungshandlungen zu (Rechtsprechung VwGH und EuGH, siehe FINDOK-Kommentare zu § 12 UStG). Das heißt konkret: Wer objektiv erkennbar die Absicht hat, unternehmerisch tätig zu werden, darf die Vorsteuer aus damit zusammenhängenden Ausgaben ziehen — auch wenn das Gewerbe noch nicht angemeldet ist.

Typische Fälle:

  • Notar- und Beratungskosten vor GmbH-Gründung
  • Laptop/Bürotechnik vor Gewerbeanmeldung
  • Website-Erstellung, Logo, Marketing-Materialien
  • Kurse, Fachliteratur, Schulungen mit klarem Unternehmensbezug
  • Miete/Nebenkosten eines bereits angemieteten Büros

Was du brauchst: Rechnung, Nachweis, Umsatzsteuer-ID

Damit der Vorsteuerabzug gelingt, müssen drei Bedingungen erfüllt sein:

  1. Ordnungsgemäße Rechnung nach § 11 UStG — ausgestellt auf deinen Namen (nicht auf ein fiktives Firma)
  2. Unternehmerischer Zusammenhang — dokumentiert durch Businessplan, Gründungsplan, Notariatsakt
  3. Spätere tatsächliche Gründung — ohne Realisierung kein Abzug

Ab Gewerbeanmeldung bzw. USt-Registrierung wird dir eine UID-Nummer zugewiesen. Davor ist das Ausstellen deines Eingangs-Rechnungsverzeichnisses einfach: Der Lieferant schreibt die Rechnung auf deinen Namen mit Privatadresse — sobald du steuerlich erfasst bist, kannst du diese Belege in die erste UVA aufnehmen.

Wie der Abzug in der Praxis läuft

Sobald du beim Finanzamt steuerlich erfasst bist (Fragebogen Verf 24 → Regelbesteuerungsantrag, wenn nicht Kleinunternehmer), kannst du die vorgelagerten Belege in der ersten Umsatzsteuer-Voranmeldung geltend machen. Wichtig: Der Bezugszeitraum der Rechnung spielt dafür keine Rolle — entscheidend ist der Zeitpunkt, ab dem die USt in Österreich anmeldepflichtig ist.

Kleinunternehmer-Falle

Wer unter der Kleinunternehmer-Grenze (55.000 EUR) bleibt und die Befreiung nicht abwählt, verliert den Vorsteuerabzug komplett. Wer also hohe Investitionen in der Startphase plant, sollte rechnen: Regelbesteuerung mit vollem Vorsteuerabzug oder Kleinunternehmer-Befreiung.

Eine saubere vorbereitende Buchhaltung mit konsequentem Beleg-Archiv ist hier goldwert — jeder gescannte Beleg bringt echtes Geld.

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Häufige Fragen

Kann ich Vorsteuer abziehen, obwohl ich noch kein Gewerbe habe?

Ja. Der Vorsteuerabzug steht dir bereits bei Vorbereitungshandlungen zu — entscheidend ist die objektive Gründungsabsicht, nicht das Datum der Gewerbeanmeldung.

Wie alt dürfen die Rechnungen sein?

Es gibt keine starre Grenze. Üblich sind Ausgaben der letzten 6–12 Monate vor Gründung. Entscheidend ist der nachweisbare unternehmerische Zusammenhang.

Gilt das auch für Kleinunternehmer?

Nein. Wer die Kleinunternehmer-Befreiung nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG in Anspruch nimmt, hat keinen Vorsteuerabzug. Bei hohen Anschaffungen lohnt ggf. der Verzicht (Regelbesteuerungsantrag).

Auf welchen Namen muss die Rechnung lauten?

Auf deinen Namen mit Privatadresse, wenn die Firma noch nicht existiert. Firmierungen wie „in Gründung“ werden meist akzeptiert, wenn die Gründung später tatsächlich erfolgt.

Was passiert, wenn die Gründung doch nicht zustande kommt?

Dann entfällt der Vorsteuerabzug rückwirkend. Gezogene Vorsteuer muss nachgezahlt werden — ein Risiko, das bei ernsthaften Gründungsvorhaben aber selten schlagend wird.

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Rückwirkende Gewerbeanmeldung in Österreich: Geht das wirklich? https://www.everbill.com/rueckwirkende-gewerbeanmeldung/ Thu, 16 Apr 2026 20:43:32 +0000 https://www.everbill.com/rueckwirkende-gewerbeanmeldung/ Eine rückwirkende Gewerbeanmeldung gibt es nach § 339 GewO nicht. Wer ohne Anmeldung tätig war, legalisiert die Vergangenheit über Selbstanzeige beim Finanzamt (§ 29 FinStrG).

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Die rückwirkende Gewerbeanmeldung ist ein heikles Thema: Laut § 339 GewO (Gewerbeordnung) muss die Gewerbeausübung vor der Tätigkeitsaufnahme angemeldet werden. Wer bereits ohne Anmeldung Umsätze gemacht hat, bewegt sich streng genommen im Bereich einer Verwaltungsübertretung.

Trotzdem kommt es in der Praxis regelmäßig vor — und es gibt saubere Wege, die Situation zu legalisieren. Der Weg führt über Nachmeldung und ggf. Selbstanzeige beim Finanzamt (§ 29 FinStrG).

Warum ist Rückwirkung problematisch?

Die Gewerbeanmeldung ist kein rückwirkender Akt: Sie wirkt ab dem im Antrag angegebenen Stichtag bzw. ab dem Tag der Anmeldung (§ 339 Abs. 2 GewO). Wer also seit Monaten rechnungsstellend tätig ist, kann das Startdatum nicht einfach in die Vergangenheit legen.

Rechtlich wirksam sind zwei Ebenen:

  • Gewerberechtlich: Bezirkshauptmannschaft/Magistrat — Anmeldung ab heute, evtl. Strafe
  • Steuerrechtlich: Finanzamt — Fragebogen Verf 24, Nachversteuerung, ggf. Selbstanzeige

Die beiden häufigsten Fälle

Fall A: Einmalige Nebentätigkeit ohne Wiederholungsabsicht

Wer einmalig eine kleine Leistung ohne Wiederholungsabsicht erbracht hat (z. B. ein privat verkauftes Möbelstück), ist nicht automatisch gewerbetreibend. Entscheidend ist laut § 1 GewO die selbständige, regelmäßige und auf Gewinn gerichtete Ausübung.

Hier kann die Einkunft als sonstige Einkünfte oder Einkünfte aus Gewerbebetrieb ohne Anmeldung nachdeklariert werden — ohne Gewerbeschein-Strafe.

Fall B: Regelmäßige Tätigkeit ohne Anmeldung

Wer mehrmonatige regelmäßige Umsätze hatte, sollte nicht warten:

  1. Gewerbe jetzt anmelden — beim zuständigen Magistrat oder der BH (GISA-Auszug)
  2. Selbstanzeige nach § 29 FinStrG — beim Finanzamt (Vor einer möglichen Betriebsprüfung)
  3. Nachversteuerung — Einkommensteuer-Erklärung mit korrigierten Einkünften, ggf. Umsatzsteuer-Voranmeldung
  4. SVS nachmelden — SV-Pflicht kann rückwirkend greifen, Details direkt bei der SVS

Die rechtzeitige Selbstanzeige wirkt strafbefreiend, wenn die Tat beim Finanzamt noch nicht entdeckt ist und die geschuldeten Abgaben innerhalb gesetzter Fristen entrichtet werden.

Strafen bei Nicht-Anmeldung

Bei gewerbsmäßigem Betrieb ohne Anmeldung droht laut § 366 GewO eine Verwaltungsstrafe. Die Höhe hängt von Umfang, Dauer und Verschulden ab. Bei steuerlichem Vorsatz greift zusätzlich das Finanzstrafgesetz (§ 33 FinStrG) — mit deutlich höheren Strafen.

Sauberer Neustart mit Buchhaltung

Wer die Vergangenheit aufräumt, sollte gleichzeitig die Zukunft strukturieren: saubere vorbereitende Buchhaltung, Nummernkreis für Rechnungen (keine Duplikate), Beleg-Archiv nach BAO.

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Häufige Fragen

Kann ich mein Gewerbe rückwirkend anmelden?

Die Gewerbeanmeldung wirkt nicht rückwirkend. Man kann nur jetzt anmelden und die Vergangenheit durch Selbstanzeige beim Finanzamt legalisieren.

Was ist der Unterschied zwischen Gewerbe- und Finanzamt-Pflicht?

Gewerberecht (GewO) regelt den formellen Gewerbeschein. Steuerrecht regelt die Einkunftserfassung. Beide Ebenen sind getrennt zu behandeln, beide müssen stimmen.

Wirkt die Selbstanzeige immer strafbefreiend?

Nur wenn die Tat noch nicht entdeckt ist, die Abgaben vollständig offengelegt werden und die Nachzahlung fristgerecht erfolgt (§ 29 FinStrG).

Was kostet ein nachträgliches Outing?

Nachzahlung der ESt und USt, Anspruchszinsen (§ 205 BAO), ggf. Gewerbestrafe nach § 366 GewO. Bei rechtzeitiger Selbstanzeige entfällt die Finanzstrafe.

Muss ich auch die SVS rückwirkend nachmelden?

Ja, wenn die SV-Pflicht bestanden hätte. Die SVS berechnet Beiträge auch rückwirkend nach Vorlage des Einkommensteuerbescheids.

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Gründungszuschuss AMS Österreich 2026: UGP Schritt für Schritt https://www.everbill.com/gruendungszuschuss-ams-oesterreich/ Thu, 16 Apr 2026 20:43:30 +0000 https://www.everbill.com/gruendungszuschuss-ams-oesterreich/ Das AMS-Unternehmensgründungsprogramm (UGP) hilft arbeitslosen Personen beim Schritt in die Selbstständigkeit: Beratung, Qualifizierung, Einkommenssicherung — kein pauschaler Euro-Betrag.

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Der Gründungszuschuss (offiziell: Unternehmensgründungsprogramm für Arbeitslose — UGP) ist ein AMS-Förderprogramm, mit dem arbeitslos gemeldete Personen den Schritt in die Selbstständigkeit finanziell abgefedert bekommen. Rechtsgrundlage: § 34 AMSG (Arbeitsmarktservicegesetz).

Die Förderung ist keine Pauschale — sie wird individuell vereinbart und kombiniert Beratung, Qualifizierung und Einkommenssicherung. Details und Antrag: AMS — Unternehmensgründungsprogramm.

Wer hat Anspruch?

  • Beim AMS arbeitslos gemeldete Personen mit konkreter Gründungsidee
  • Die Selbstständigkeit muss den Lebensunterhalt dauerhaft sichern können
  • Beurteilung erfolgt durch AMS-Berater:innen individuell
  • Teilnahme an Beratung und Qualifizierung im Rahmen des UGP

Anders als oft kolportiert gibt es keinen pauschalen Euro-Betrag — die Leistung setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen.

Die Bausteine des UGP

Das Unternehmensgründungsprogramm umfasst drei Säulen:

  1. Beratung & Coaching: Businessplan-Erstellung, Markt- und Finanzplanung durch Gründungsberater:innen.
  2. Qualifizierung: Fachliche und betriebswirtschaftliche Schulungen — je nach individuellem Bedarf.
  3. Einkommenssicherung: Während der Vorbereitungsphase bleibt der Arbeitslosengeld- oder Notstandshilfe-Bezug erhalten; in der Anlaufphase nach Gewerbeanmeldung kann ein Zuschuss zum Arbeitslosengeld gewährt werden (Details im Förderbescheid).

Ablauf: Vom Erstgespräch bis zur Gründung

Der Ablauf ist klar strukturiert:

  1. Kontakt zum zuständigen AMS-Büro aufnehmen und Gründungsabsicht bekanntgeben
  2. Erstgespräch mit Gründungsberater:in — Grobscreening der Idee
  3. Aufnahme ins UGP (bei positiver Einschätzung)
  4. Businessplan-Erstellung und Qualifizierungsphase (meist 2–6 Monate)
  5. Gewerbeanmeldung und Start der Selbstständigkeit
  6. Nachbetreuung in den ersten Monaten

Was ist der Gründungszuschuss nicht?

Wichtige Abgrenzung:

  • Keine Alternative zum NeuFöG (befreit von Gebühren bei Neugründung — wirkt unabhängig)
  • Kein Ersatz für SVS-Neugründer-Regelung (fixe SV-Vorschreibung in Jahr 1+2)
  • Kein Gründungskredit — für Fremdkapital ist die aws (Austria Wirtschaftsservice) zuständig

Nach der Gewerbeanmeldung braucht es eine saubere Buchhaltung. Eine gute vorbereitende Buchhaltung und ein passendes E/A-Rechnung Tool sind Pflichtprogramm.

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Häufige Fragen zum Gründungszuschuss

Gibt es einen fixen Euro-Betrag als Gründungszuschuss?

Nein. Das UGP kombiniert Beratung, Qualifizierung und Einkommenssicherung — kein pauschaler Auszahlungsbetrag. Die konkrete Leistung wird individuell im Bescheid vereinbart.

Muss ich arbeitslos sein, um teilzunehmen?

Ja. Voraussetzung ist die Meldung beim AMS (arbeitslos oder Notstandshilfe-bezieh­end). Angestellte können das UGP nicht nutzen — für diese gibt es andere Förderwege (z. B. über aws Programme).

Wie lange dauert die Vorbereitungsphase?

In der Regel 2–6 Monate, abhängig vom Qualifizierungsbedarf und Komplexität des Vorhabens.

Was passiert, wenn die Selbstständigkeit scheitert?

Bei Rückkehr in die Arbeitslosigkeit innerhalb bestimmter Fristen bleibt der Anspruch auf Arbeitslosengeld grundsätzlich erhalten — Details im individuellen AMS-Bescheid.

Kann ich NeuFöG und Gründungszuschuss parallel nutzen?

Ja. NeuFöG (Gebühren-Befreiung bei Neugründung) und UGP sind unabhängig voneinander und kombinierbar.

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Teilrechnung bei Projekten Österreich: Vorlage + UStG https://www.everbill.com/teilrechnung-projekte/ Thu, 16 Apr 2026 20:25:19 +0000 https://www.everbill.com/teilrechnung-projekte/ Teilrechnung bei mehrstufigen Projekten: USt-Pflicht nach § 11/§ 19 UStG, Abgrenzung zur Anzahlungsrechnung, korrekte Schlussrechnung.

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Eine Teilrechnung ist eine Zwischenabrechnung bei mehrstufigen Projekten — etwa am Bau, in der IT oder in der Beratung. Rechtsgrundlage ist § 11 UStG (Rechnungsmerkmale) und § 19 Abs. 2 Z 1 lit. a UStG (Steuerschuld-Entstehung bei Sollbesteuerung).

Wichtig: Teilrechnung ist nicht dasselbe wie Anzahlungsrechnung. Der häufigste Fehler bei Projekten ist eine Schlussrechnung, die die vorherigen Teilrechnungen nicht korrekt abzieht — Ergebnis: doppelte Umsatzsteuer.

Teilrechnung vs. Anzahlungsrechnung

Die Abgrenzung ist steuerlich entscheidend:

  • Teilrechnung: Die Leistung wurde bereits (teil-)erbracht und abgenommen. USt entsteht mit Leistungserbringung (Sollbesteuerung) bzw. bei Zahlungseingang (Istbesteuerung).
  • Anzahlungsrechnung: Zahlung vor Leistungserbringung. USt entsteht im Monat des Zahlungseingangs — unabhängig vom Rechnungsdatum.

Beispiel: Ein Architekt stellt nach Vorentwurf (abgeschlossene Teilleistung) eine Teilrechnung. Eine Anzahlung auf den noch ausstehenden Ausführungsplan wäre dagegen eine Anzahlungsrechnung — auch wenn beide gleich aussehen. Details dazu liefert der Praxis-Leitfaden von KPS Partner.

Wann fällt bei Teilrechnungen die USt an?

  • Sollbesteuerung (Regelfall): USt ist im Monat der Leistungserbringung fällig. Wird die Rechnung erst im Folgemonat ausgestellt, verschiebt sich die Fälligkeit um einen Monat.
  • Istbesteuerung (Freiberufler, Kleinunternehmer unter Umständen): USt erst bei tatsächlichem Zahlungseingang.

Die Entscheidung Soll vs. Ist trifft der Unternehmer grundsätzlich bei der Gründung. Bei laufender vorbereitender Buchhaltung wird dieser Modus konsistent durchgezogen.

Mini-Vorlage: Aufbau einer Teilrechnung

1. Teilrechnung Nr. TR-2026-001
Projekt: Websitereleauf Müller GmbH (Projekt-Nr. P-2026-12)
Datum: 16.04.2026

Leistungszeitraum: 01.03.–15.04.2026
Leistungsbeschreibung: Konzeption & UX-Design, abgenommen am 15.04.

Nettobetrag: 4.000,00 EUR
Umsatzsteuer (20 %): 800,00 EUR
Rechnungsbetrag: 4.800,00 EUR

Zahlungsfrist: 14 Tage
Hinweis: 1. Teilrechnung zu Projekt P-2026-12

UID: ATU12345678

Der eigene Nummernkreis für Teilrechnungen (z. B. TR-2026-001) ist zulässig, solange fortlaufend und eindeutig nach § 11 Abs. 1 Z 2 UStG. Eine saubere Nummerierung erleichtert die spätere Referenzierung in der Schlussrechnung.

Teilrechnungen sauber nummerieren

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Schlussrechnung: Teilrechnungen korrekt abziehen

Die Schlussrechnung muss alle vorherigen Teilrechnungen mit Netto- und USt-Betrag explizit abziehen. Sonst behandelt das Finanzamt den vollen USt-Betrag der Schlussrechnung als neue Steuerschuld — zusätzlich zur bereits abgeführten USt.

Best-Practice-Aufbau Schlussrechnung:

  1. Gesamt-Rechnungsbetrag (netto + USt) für das gesamte Projekt
  2. Aufstellung aller Teilrechnungen mit Nummer, Datum, Netto- und USt-Betrag
  3. Abzug der Teilrechnungssummen → Verbleibender Restbetrag

Die österreichischen Rechnungsvorlagen im Pillar-Hub zeigen das Layout in der Praxis.

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Häufige Fragen

Was ist eine Teilrechnung?

Eine Teilrechnung rechnet einen bereits erbrachten Teil einer Gesamtleistung ab — typisch bei mehrstufigen Projekten (Bau, IT, Beratung). Du löst USt-Pflicht aus (Sollbesteuerung mit Leistungserbringung, Istbesteuerung bei Zahlungseingang).

Unterschied Akonto- vs. Teilrechnung?

Akonto- (= Anzahlungsrechnung) ist eine Zahlung vor Leistungserbringung — USt entsteht bei Zahlungseingang. Teilrechnung ist eine Abrechnung nach bereits erbrachter Teilleistung. Die Abgrenzung ist steuerlich entscheidend.

Wie referenziert die Schlussrechnung Teilrechnungen?

Die Schlussrechnung muss alle vorherigen Teilrechnungen mit Nummer, Datum und Netto- sowie USt-Betrag aufführen und abziehen. Ohne diesen Abzug droht doppelte USt-Belastung durch das Finanzamt.

Wann fällt USt bei Teilrechnungen an?

Bei Sollbesteuerung: im Monat der Leistungserbringung (Aufschub 1 Monat möglich, wenn Rechnung später). Bei Istbesteuerung: mit tatsächlichem Zahlungseingang. Rechtsgrundlage: § 19 Abs. 2 Z 1 lit. a UStG.

Brauche ich eine fortlaufende Nummerierung?

Ja, nach § 11 Abs. 1 Z 2 UStG. Eigene Nummernkreise für Teilrechnungen (z. B. TR-2026-001) sind zulässig, solange sie fortlaufend und eindeutig sind. Das erleichtert auch die spätere Referenzierung in der Schlussrechnung.

Teilrechnungen + Schlussrechnung sauber verknüpfen

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FinanzOnline Einrichtung: Häufige Fehler + Lösungen https://www.everbill.com/finanzonline-einrichtung-fehler/ Thu, 16 Apr 2026 20:24:53 +0000 https://www.everbill.com/finanzonline-einrichtung-fehler/ Die fünf häufigsten Fehler bei der FinanzOnline-Einrichtung und wie Sie sie ohne Steuerberater lösen — inklusive Hotline-Nummern und Eskalations-Pfaden.

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FinanzOnline (FON) ist für Selbständige und Unternehmer in Österreich Pflicht — von der UVA bis zur Einkommensteuererklärung läuft alles über das BMF-Portal. Umso ärgerlicher, wenn die Einrichtung stockt. Die fünf häufigsten FinanzOnline-Setup-Fehler haben klare Ursachen und meist auch schnelle Lösungen. Dieser Guide zeigt, wie du jedes Problem ohne Steuerberater-Termin lösen — und wo du besser um Hilfe bitten.

Fehler 1: Aktivierungscode nicht erhalten

Nach der Erstanmeldung schickt das Finanzamt den Aktivierungscode per Brief — und genau hier hakt es oft.

Ursachen:

  • Postlaufzeit unterschätzt — der Brief dauert in der Regel 5 bis 10 Werktage
  • Namenszusatz am Briefkasten fehlt (z. B. bei neuer Anschrift oder Untermiete)
  • Meldeadresse stimmt nicht mit der Adresse beim Finanzamt überein
  • Firmensitz wurde verlegt, aber noch nicht an das Finanzamt gemeldet

Lösung:

  1. Warte mindestens 14 Tage nach der Online-Beantragung
  2. Prüfe den Postkasten-Beschriftung und frage Nachbarn
  3. Stimmen die Daten im Zentralen Melderegister mit dem Finanzamt überein? (Änderungen über FON selbst oder beim Finanzamt melden)
  4. Kommt nach 3 Wochen nichts, ruf die FinanzOnline-Hotline 050 233 790 an (Mo–Do 7:30–15:30, Fr 7:30–12:00) und fordere einen neuen Code an

Fehler 2: Login funktioniert nicht trotz korrekter Daten

Teilnehmernummer, Benutzeridentifikation und PIN sehen richtig aus — trotzdem weist FinanzOnline den Login ab. In 90 % der Fälle liegt es an einem von drei Punkten.

Ursachen:

  • Erstanmeldung nicht abgeschlossen: Beim ersten Login muss der Aktivierungscode eingegeben und eine persönliche PIN vergeben werden. Viele überspringen diesen Schritt und versuchen dann mit dem Aktivierungscode statt der selbstgewählten PIN einzusteigen.
  • Großschreibung nicht beachtet: Die Benutzeridentifikation ist case-sensitive. „ABC123“ funktioniert, „abc123“ nicht.
  • Zu viele Fehlversuche: Nach drei falschen Eingaben wird der Zugang 30 Minuten gesperrt.
  • Lösung:

    1. Prüfe, ob du bereits eine eigene PIN vergeben haben — wenn nicht, mit Aktivierungscode einloggen und PIN setzen
    2. Zugangsdaten manuell eingeben, nicht kopieren (Leerzeichen am Ende sind unsichtbar und killen jeden Login)
    3. Bei gesperrtem Zugang eine halbe Stunde warten oder den FinanzOnline-Support (050 233 790) kontaktieren
    4. Alternative: Login per ID Austria oder Handy-Signatur aktivieren — dann brauchst du die PIN gar nicht mehr

    Fehler 3: UID-Nummer wird nicht akzeptiert

    Beim Versuch, in FinanzOnline eine Rechnung mit UID einzugeben oder die USt-Voranmeldung abzuschicken, erscheint die Meldung „UID ungültig“. Das passiert häufig bei Gründern im ersten Jahr.

    Ursachen:

    • UID wurde beantragt, aber noch nicht vom Finanzamt vergeben (Bearbeitungsdauer 2–6 Wochen)
    • UID ist erteilt, aber noch nicht im System aktiviert
    • Format falsch eingegeben — AT-UIDs beginnen immer mit „ATU“ und sind 9 Ziffern lang
    • Du sind Kleinunternehmer (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG) und haben noch keine UID — dann ist das Feld einfach leer zu lassen

    Lösung:

    1. Prüfe deine UID über die VIES-Validierung der EU — funktioniert sie dort, ist sie aktiv
    2. Ist sie dort nicht gelistet, ruf beim Finanzamt an (Unternehmer-Hotline 050 233 333) und frage nach dem Status
    3. Als Kleinunternehmer beantrage eine UID nur, wenn du innergemeinschaftliche Geschäfte machen wollen — sonst nicht nötig

    Wenn FinanzOnline läuft: So sparst du Zeit bei der UVA

    everbill bereitet deine Umsatzsteuer-Daten so auf, dass die Eingabe in FinanzOnline in wenigen Minuten erledigt ist. Steuersätze werden automatisch getrennt, USt-Auswertung auf Knopfdruck, BMD/RZL-Export für den Steuerberater. Kein direkter FON-Versand — aber alles vorbereitet.

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    Fehler 4: Steuernummer falsch hinterlegt

    Die Steuernummer (Format: 2-stelliger Finanzamtscode + 7-stellige laufende Nummer, z. B. „12-345/6789“) wird beim Erstkontakt mit dem Finanzamt vergeben — meistens automatisch nach der Gewerbeanmeldung. Probleme treten oft erst bei der ersten UVA auf.

    Ursachen:

    • Gewerbeanmeldung erfolgt, Steuernummer aber noch nicht zugewiesen
    • Steuernummer auf alten Dokumenten abweichend (nach Finanzamt-Zusammenlegung 2021 haben viele eine neue Nummer bekommen)
    • Tippfehler beim Anlegen des FinanzOnline-Zugangs — nicht selbst korrigierbar

    Lösung:

    1. Aktuelle Steuernummer findest du auf jedem Bescheid des Finanzamts
    2. Nicht mehr sicher? Anruf bei der Unternehmer-Hotline 050 233 333
    3. Falsch hinterlegt im FON-Profil: Das kann nur das Finanzamt korrigieren — Anruf oder Termin vereinbaren

    Fehler 5: 2FA / Handy-Signatur / ID Austria Probleme

    Seit ID Austria die Handy-Signatur ersetzt, gibt es bei der Zwei-Faktor-Authentifizierung viel Verwirrung. FinanzOnline unterstützt sowohl ID Austria als auch klassischen PIN-Login, aber nicht alle Wege funktionieren immer.

    Ursachen:

    • ID Austria noch nicht aktiviert (nur Foto-Signatur aktiv, nicht Vollausbau)
    • Alte Handy-Signatur ist abgelaufen (läuft nach 5 Jahren aus)
    • Neue App „Digitales Amt“ nicht installiert oder nicht mit FinanzOnline verbunden
    • SMS-TAN kommt nicht an (neue Handynummer nicht im Register)

    Lösung:

    1. ID Austria in der App „Digitales Amt“ aktivieren (Vollausbau nur in Registrierungsstellen wie Gemeindeamt, Passbehörde)
    2. Abgelaufene Handy-Signatur neu einrichten lassen — Termin in jeder Passbehörde
    3. Handynummer im Register aktualisieren: oesterreich.gv.at → „Meine Daten“
    4. Alternativ klassischer PIN-Login: funktioniert ohne 2FA, ist aber weniger sicher

    Wann zum Steuerberater?

    Nicht jedes FinanzOnline-Problem lässt sich selbst lösen. Bei diesen Konstellationen ist der Gang zum Steuerberater die günstigere Variante:

    • Vollmachtsübertragung nötig: Wenn der Steuerberater künftig FON in deinem Namen nutzt, braucht es eine beglaubigte Vollmacht — der StB bereitet das vor
    • Umsatzsteuer-Sondertatbestände: Reverse Charge, innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte, Bauleistungen — hier lohnt fachlicher Rat vor der ersten UVA
    • Nachgemeldete Jahre: Wenn du UVA oder Steuererklärung für mehrere zurückliegende Jahre einreichen müssen (z. B. Selbstanzeige nach § 29 FinStrG)
    • Betriebsprüfung angekündigt: Ab dem Prüfbescheid ausschließlich mit StB arbeiten — nicht allein in FON herumklicken
    • Unklare Bescheide: Wenn das Finanzamt Nachforderungen stellt und du den Sachverhalt nicht nachvollziehen

    Häufige Fragen zu FinanzOnline-Problemen

    Wie lange dauert der Aktivierungscode per Post?

    In der Regel 5 bis 10 Werktage nach der Online-Beantragung. Bei Wohnsitzwechsel oder unklarer Briefkasten-Beschriftung kann es länger dauern. Nach 3 Wochen ohne Posteingang: Anruf bei der FinanzOnline-Hotline 050 233 790.

    Welche Nummer hat die FinanzOnline-Hotline?

    Die technische Hotline ist 050 233 790, die Unternehmer-Hotline 050 233 333. Servicezeiten Mo–Do 7:30–15:30, Fr 7:30–12:00. Aus dem Ausland: +43 50 233 790. Quelle: BMF (Finanzamt Österreich).

    Kann ich FinanzOnline ohne ID Austria nutzen?

    Ja. Der klassische Login mit Teilnehmernummer, Benutzeridentifikation und PIN funktioniert weiterhin. ID Austria ist komfortabler und sicherer, aber kein Muss. Handy-Signatur läuft aus — wer sie noch hat, sollte den Wechsel zu ID Austria planen.

    Was kostet FinanzOnline?

    Nichts. FinanzOnline ist ein kostenloses Service des BMF. Die Einrichtung ist ebenfalls gratis — Gebühren fallen nur für externe Services an (z. B. Steuerberater-Honorar oder Software für die Buchhaltungsvorbereitung).

    Kann mein Steuerberater FinanzOnline in meinem Namen nutzen?

    Ja — über eine elektronische Vollmacht. Der Steuerberater hinterlegt die Vollmacht im WT-Portal, ab dann hat er Einsicht und kann Meldungen in deinem Namen abgeben. Du selbst behalten den vollen Zugriff.

    Was tun, wenn ich meine PIN vergessen habe?

    Über die Funktion „PIN vergessen“ in FinanzOnline einen neuen Code anfordern — er kommt per Post. Bei Zeitdruck hilft nur ein Anruf bei 050 233 790. Die neue PIN muss dann beim nächsten Login selbst vergeben werden.

    Warum sind meine Daten im Finanzamt nicht aktuell?

    Das Finanzamt bezieht Stammdaten aus dem Zentralen Melderegister (Wohnsitz) und dem Firmenbuch (Unternehmensdaten). Änderungen müssen dort erfolgen — nicht in FinanzOnline direkt. Adressänderung nur über Meldezettel im Gemeindeamt.

    Weiterführende Artikel

    FinanzOnline läuft — was jetzt?

    Sobald der FON-Zugang steht, fangen die echten Aufgaben an. everbill erfasst Rechnungen, trennt Steuersätze automatisch und liefert eine USt-Auswertung, die du in FinanzOnline in Minuten eintippen. Kein direkter FON-Versand, aber alles andere in einer Software.

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    Rechtlicher Hinweis: „FinanzOnline“ ist eine Marke des österreichischen Bundesministeriums für Finanzen (BMF). Dieser Artikel bietet eine unabhängige Hilfestellung bei häufigen Einrichtungsproblemen und steht in keiner geschäftlichen Verbindung zum BMF. Alle Angaben nach bestem Wissen, ohne Gewähr. Quelle für Hotline-Nummern und Servicezeiten: bmf.gv.at.

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