Mit höchstem Vertrauen und Professionalität verwalten wir die Vorsorgegelder unserer Kunden und begleiten sie partnerschaftlich in allen Belangen der betrieblichen Vorsorge.
Im Zuge der Weiterentwicklung unserer Stiftung suchen wir eine erfahrene, vertriebsstarke und in Liechtenstein bestens vernetzte Führungspersönlichkeit für die
Leitung der Geschäftsstelle inkl. Marketing & Vertrieb
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Wenn Sie Lust haben, in einem sympathischen und dynamischen Umfeld Verantwortung zu übernehmen, freuen wir uns sehr auf Ihre Bewerbung. Bitte senden Sie Ihre Unterlagen an [email protected].
Für weitere Auskünfte steht Ihnen der Präsident des Stiftungsrates, Herr Georg Nigg, gerne zur Verfügung.
]]>Geprägt wurde das vergangene Jahr einmal mehr durch die Kriege in der Ukraine, im Nahen Osten sowie in Afrika. Weiter ist die Ampelkoalition in Deutschland zerbrochen und in den USA wurde Donald Trump zum zweiten Mal zum Präsidenten gewählt. Trotz dieser meist düsteren Ereignisse, bleibt das Anlagejahr 2024 in äussert positiver Erinnerung.
In diesem Umfeld hat sich das Festhalten an der bewährten Anlage-Strategie der BEVO mit der Übergewichtung von Sachwertanlagen abermals ausbezahlt, konnte doch durch den im Vergleich mit anderen Pensionskassen hohen Aktien-Anteil von rund 50% per Ende 2024 eine Performance von +10.2% erwirtschaftet werden. Somit hat die BEVO über die vergangenen 10 Jahre eine Performance von durchschnittlich +5.2% pro Jahr erzielt.
Auch im laufenden Jahr hat sich der hohe Aktienanteil ausbezahlt. Per Ende Juli 2025 betrug die Performance der BEVO +5.54% und lag damit deutlich über der kassenspezifischen Benchmark, welche zum gleichen Zeitpunkt +1.42% erwirtschaftet hat. Die erfreuliche Outperformance resultiert aus der Übergewichtung sowie dem äusserst guten Stock-Picking bei den Aktien Schweiz, einer erfreulichen Performance bei den Immobilien Schweiz sowie dem sehr guten Abschneiden der Privatmarkt-Anlagen.



Die letztjährige sehr positive Rendite auf den Anlagen ermöglichte es dem Stiftungsrat, die Altersguthaben der Versicherten per 31.12.2024 mit 3.25% zu verzinsen. Die durchschnittliche Verzinsung in den letzten 10 Jahren beträgt dabei 3.05% pro Jahr bzw. kumuliert insgesamt +30.50%.

Während sich der Deckungsgrad bereits im 2024 wieder auf stabile 107.50% erholen konnte, ist der geschätzte Deckungsgrad aufgrund des bisher erfreulichen Anlageergebnisses per 31.07.2025 auf rund 111.5% angestiegen. Es darf ferner festgehalten werden, dass der Deckungsgrad mit Ausnahme des volatilen Corona-Jahres 2022 stets über 100% lag.
Das Vorsorgevermögen stieg in der 10-Jahresübersicht von CHF 106 Mio. im Jahr 2014 auf derzeit CHF 627 Mio. Die Anzahl der Anschlüsse hat sich im selben Zeitraum von 110 auf 455 Firmen erhöht.

Die Anzahl der aktiven Versicherten hat sich innert zehn Jahren von 1’211 Versicherten auf knapp über 4’000 Versicherte erhöht, während die Anzahl der Rentner innert zehn Jahren von 49 nur leicht auf 262 angestiegen ist. Da jedoch weiterhin auf jeden einzelnen Rentner 15.3 Aktive kommen, darf das demografische Verhältnis bei der BEVO als «kerngesund» bezeichnet werden.
]]>Daniel Erni verlässt die BEVO
Daniel Erni, Leiter Vertrieb bei der BEVO, verlässt die BEVO per 31.7.2025. Der Stiftungsrat sowie die Geschäftsführung danken Daniel Erni für seinen Einsatz und wünschen ihm für seine Zukunft alles Gute. Die Leitung des Vertriebs wird bis zur Neubesetzung der Stelle von Thomas Hug wahrgenommen.
]]>Für Fragen zur BEVO oder zum Geschäftsbericht 2024 stehen wir gerne zur Verfügung.
]]>Ich möchte an dieser Stelle nicht zurückblicken, sondern mich einfach bedanken – bei einem grossartigen Team, das mit Engagement und Leidenschaft tagtäglich Herausragendes leistet. Und ein herzliches Dankeschön an Liechtenstein! Es war mir eine grosse Freude, in diesem wunderbaren Umfeld arbeiten zu dürfen und die Zusammenarbeit mit so vielen engagierten Menschen zu erleben.
Meinem Nachfolger, Thomas Hug, wünsche ich einen tollen Einstieg und viel Erfolg in seiner neuen Rolle. Ich bin überzeugt, dass er die Zukunft der BEVO Vorsorgestiftung erfolgreich gestalten wird.
Herzlichen Dank an alle, die mich auf diesem Weg begleitet und unterstützt haben.
Karin Hansen
Für das Jahr 2025 wurde ein unterjähriger Zins von 0.25% beschlossen. Die definitive Verzinsung für das neue Jahr 2025 wird wie üblich wiederum Ende 2025 vom Stiftungsrat entschieden.
Ein Teil der erzielten Performance fliesst in den Aufbau von Reserven. Da die Märkte sehr volatil sein können, ist es wichtig, einen Teil der Performance jeweils auch für die sogenannten Wertschwankungsreserven zu verwenden. Dies trägt dazu bei, die finanzielle Stabilität der Vorsorgeeinrichtung langfristig zu sichern.
Die Verzinsung des Altersguthabens 2024 wird auf den Vorsorgeausweisen per 1. Januar 2025 ausgewiesen. Diese werden in Kürze verschickt, sofern der Arbeitgeber die Lohnmeldungen 2025 übermittelt hat. Das revidierte Jahresergebnis 2024 der BEVO wird im Mai 2025 vorliegen.
Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und wünschen Ihnen ein gutes neues Jahr!
]]>1. Umwandlungssätze
Die Umwandlungssätze werden gezielt an die aktuellen demografischen und wirtschaftlichen Entwicklungen angepasst, um Ihre Altersvorsorge langfristig sicher und stabil zu halten. Statt einer ursprünglich geplanten Senkung des Satzes von 7,0 % auf 6,6 % bis 2026, wird die Anpassung nach Abstimmung mit der Finanzmarktaufsicht moderater vorgenommen:
2. Unterjährige Lohnveränderungen
Im Reglement 2018 waren die Vorgaben zu unterjährigen Lohnveränderungen weniger präzise. Mit dem Reglement 2025 werden diese Regelungen klarer gefasst, insbesondere für temporär Versicherte. Wesentliche Änderungen:
Diese Anpassung schafft mehr Transparenz, sorgt für Fairness unter den Versicherten und gewährleistet eine korrekte Berechnung der Beiträge.
3. Kapitalbezug bei Pensionierung
Für invalide Versicherte gibt es jetzt die Möglichkeit, bei ihrer ordentlichen Pensionierung zwischen einer lebenslangen Rente und einem Kapitalbezug zu wählen. Diese Neuerung bietet Ihnen mehr Flexibilität bei der Gestaltung Ihrer Altersvorsorge und erlaubt eine individuelle Anpassung an Ihre persönlichen Bedürfnisse.
4. Lebenspartnerrente
Im Reglement 2018 waren Lebenspartner bereits berücksichtigt, jedoch mit eingeschränkten Ansprüchen. Im Reglement 2025 werden die Rechte von Lebenspartnern deutlich gestärkt. Sie erhalten nun die gleichen Ansprüche wie Ehepartner, sofern die festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Änderung trägt zur Gleichbehandlung verschiedener Lebensgemeinschaften bei und bietet eine umfassendere Absicherung für Lebenspartner.
5. Neu: Einmaliges Todesfallkapital von CHF 10’000
Im Todesfall wird neu ein fixes einmaliges Todesfallkapital in Höhe von CHF 10’000 ausbezahlt. Diese Neuerung bietet den Hinterbliebenen eine schnelle finanzielle Unterstützung, die unabhängig von anderen Vorsorgeleistungen gewährt wird.
Das zusätzliche Todesfallkapital soll insbesondere dazu dienen, Beerdigungskosten abzudecken und die Angehörigen in einer schwierigen Situation zu entlasten.
6. Verzinsung
Mit dem Vorsorgereglement 2025 führen wir die klaren und nachvollziehbaren Begriffe „unterjähriger Zinssatz“ und „Zinssatz 31.12.“ ein, um die Verzinsung transparenter zu gestalten:
Unterjähriger Zinssatz: Dieser wird speziell für unterjährige Austritte oder Vorsorgefälle angewendet und zeitanteilig berechnet.
Zinssatz 31.12.: Dieser gilt für alle aktiv Versicherten zum Jahresende und berücksichtigt die finanzielle Situation der Stiftung. Er ersetzt die früher als „Zusatzverzinsung“ bezeichnete Regelung, die erst im April festgelegt wurde.
7. Datenschutz
Im Reglement 2018 wurde der Datenschutz angesprochen, jedoch weniger konkret geregelt. Im Reglement 2025 wird der Datenschutz an die neuesten gesetzlichen Anforderungen angepasst.
8. Begrifflichkeiten
Im Vorsorgereglement 2025 wurden Begrifflichkeiten, soweit möglich, geschlechtsneutral gestaltet. Beispielsweise wurden Begriffe wie „Arbeitnehmer“ durch „Arbeitnehmende“ ersetzt und „Rentenbezüger“ durch „Rentenbeziehende“. Dies sorgt für eine inklusivere und modernere Sprache, die alle Versicherten gleichermassen anspricht.
Diese und weitere Änderungen machen das Vorsorgereglement 2025 zu einem wichtigen Schritt in Richtung einer flexibleren und zukunftssicheren Vorsorge. Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
]]>Diese Anpassung wirkt sich auch auf die Betriebliche Vorsorge (BPVG) aus. Die Grenzbeträge verändern sich ab dem 1. Januar 2025 wie folgt:
Besonders für Versicherte in einem gesetzlichen Minimumvorsorgeplan sind diese Änderungen relevant, da die veränderten Grenzbeträge Einfluss auf die Beiträge an die Pensionskasse haben können.
Haben Sie Fragen zu Ihrer persönlichen Vorsorge bei der BEVO oder zur Vorsorgelösung Ihrer Mitarbeitenden? Das Team der BEVO Vorsorgestiftung in Liechtenstein steht Ihnen gerne zur Verfügung.
]]>Somit gilt eine stille Wahl als erfolgt, und alle bisherigen Stiftungsratsmitglieder sind wiedergewählt.
Aufgrund einer irrtümlich verspäteten Durchführung der Wahlen – welche regulär bereits vor einem Jahr hätten stattfinden sollen – wurde in Abstimmung mit dem Stiftungsrat und der Finanzmarktaufsicht beschlossen, die kommende Amtsperiode um ein Jahr zu verkürzen. Dieser Schritt ermöglicht es, den regulären Wahlrhythmus beizubehalten. Die nächste Amtsperiode endet daher am 31. Dezember 2027.
Für die nun festgelegte Amtsperiode vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2027 wurden wiedergewählt:
Arbeitnehmervertreter
Thomas Hanselmann, First Corporate Services AG
Michaela Hummer, Meisterbau AG
Roland Rohrer, GN Treuhand Anstalt
Arbeitgebervertreter
Georg Nigg, GN Treuhand Anstalt (gewählt, Gründerin)
Herbert Müller, Liechtensteinische Kraftwerke
Caroline Vils, Juristin & selbstständige Unternehmerin
Wir freuen uns auf eine weiterhin konstruktive Zusammenarbeit zum Wohle unserer Versicherten und danken allen Mitgliedern des Stiftungsrats für ihr Engagement.
Für das Wahlbüro zuständig:
Karin Hansen und Christoph Strohm