Blue Advisory GmbH https://blueadvisory.de Unternehmensberatung in Augsburg Mon, 14 Apr 2025 08:44:19 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.9.4 https://blueadvisory.de/wp-content/uploads/2019/06/cropped-BlueAdvisory_Logo_CMYK_RZ-2-Icon-1-32x32.jpg Blue Advisory GmbH https://blueadvisory.de 32 32 „Stop-the-Clock“ https://blueadvisory.de/stop-the-clock-was-unternehmen-jetzt-zur-csrd-wissen-muessen/ Mon, 14 Apr 2025 08:41:11 +0000 https://blueadvisory.de/?p=17195 Die CSRD-Pflicht wird um zwei Jahre verschoben. Das hat das EU-Parlament Anfang April beschlossen. Was das „Stop-the-Clock“ für die Unternehmen bedeutet und warum Nachhaltigkeitsberichte dennoch weiterhin wichtig sind, erklärt Nachhaltigkeitsexperte Dr. Mathias Bauer von Blue Advisory.

Am 26. Februar hat die Europäische Kommission das sogenannte „Omnibus I“-Paket vorgestellt, das umfassende Änderungen der EU-Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten enthält. Ziel der Verordnung ist es, Unternehmen bei der Umsetzung bestehender Gesetzgebungen zu entlasten und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit innerhalb der EU zu stärken. Einen zentralen Teil des Entwurfs, den sogenannten „Stop-the-Clock“-Vorschlag zur zeitlichen Verschiebung des Anwendungsbeginns der Regulierungen, hat das EU-Parlament am 3. April nun genehmigt.

Was bedeutet „Stop-the-Clock “?

Für Unternehmen, die unter die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) fallen, bedeutet die Entscheidung des EU-Parlaments eine bedeutende zeitliche Verschiebung: Der ursprünglich für 2025 bzw. 2026 geplante Beginn der Berichtspflicht für Unternehmen der „Welle 2“ und „Welle 3“ wird jeweils um zwei Jahre auf 2027 bzw. 2028 verschoben. Unternehmen der „Welle 1“, die bereits jetzt berichtspflichtig sind, bleiben von dieser Änderung unberührt. Für sie gilt weiterhin die NFRD (Non-Financial Reporting Directive), da die CSRD in Deutschland noch nicht in nationales Recht umgesetzt wurde. Auch in Bezug auf die Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) gibt es eine Anpassung: Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von über 1,5 Milliarden Euro müssen die entsprechenden Anforderungen nun erst ab 2028 statt, wie ursprünglich geplant, ab 2027 umsetzen.

Was muss noch beachtet werden?

Damit der Gesetzesentwurf endgültig in Kraft tritt, muss er noch vom Rat der Europäischen Union genehmigt werden, was jedoch als Formsache gilt. Danach haben die Mitgliedstaaten bis Ende des Jahres Zeit, die Regelungen in nationales Recht umzusetzen.

Zusätzlich sieht die neue Omnibus-Verordnung eine Einschränkung des Anwendungsbereichs vor. Sollte der derzeitige Vorschlag beibehalten werden, würde die Berichtspflicht künftig für Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden entfallen. Ob diese Änderung so kommt, ist noch offen. Sie wird unabhängig von der zeitlichen Verschiebung verhandelt, ein konkretes Datum für eine Entscheidung steht noch nicht fest.

Wie ist die Verschiebung durch „Stop-the-Clock“ zu bewerten?

Nach dem ursprünglichen Zeitplan hätten Unternehmen ab den festgelegten Stichtagen detaillierte Nachhaltigkeitsberichte gemäß den ESRS-Standards (European Sustainability Reporting Standards) vorlegen müssen, die alle wesentlichen ESG-Aspekte abdecken. Mit der Fristverschiebung haben Unternehmen nun mehr Zeit, sich inhaltlich und strukturell vorzubereiten – insbesondere so lange noch unklar bleibt, ob und wie die Schwellenwerte für die CSRD-Berichtspflicht angepasst werden.

Warum hat die EU die Frist verschoben?

Die EU reagiert damit auf die breite Kritik aus der Wirtschaft. Insbesondere viele mittelständische Unternehmen hatten den ursprünglich geplanten Zeitrahmen als zu ambitioniert betrachtet und auf den hohen administrativen Aufwand sowie begrenzte Ressourcen hingewiesen. Der „Stop-the-Clock“-Beschluss lässt sich daher als pragmatischer Kompromiss zwischen politischem Anspruch und der unternehmerischen Realität verstehen.

Warum bleibt die Nachhaltigkeitsberichterstattung trotz dieser regulatorischen Änderungen von Bedeutung?

  1. Trotz der Verschiebung bleibt für viele Unternehmen die Nachhaltigkeitsberichterstattung von großer Relevanz. Die bereits ergriffenen Maßnahmen zur Erfüllung der erwarteten Berichtspflichten sind dabei keinesfalls vergeblich. Auch wenn sich der Rahmen durch die Omnibus-Initiative ändern könnte, sollten Unternehmen grundlegende Themenfelder der Nachhaltigkeit, wie etwa die CO₂-Berichterstattung, weiterhin ernst nehmen. Insbesondere Unternehmen als Teil von Wertschöpfungsketten müssen damit rechnen, dass ihre Partner in der Wertschöpfungskette CSRD-relevante Daten anfordern, um ihre eigenen Berichtspflichten zu erfüllen.
  2. Die Auswirkungen auf Fremdfinanzierungen und die Informationsanforderungen von Banken an nicht mehr berichtspflichtige Kreditnehmer lässt sich noch nicht abschließend bewerten, man muss jedoch davon ausgehen, dass auch hier weiterhin Vorteile bei Ratings durch eine standardisierte Vorgehensweise im Sinne der Nachhaltigkeitsberichtslegung erzielt werden. Oftmals fallen Ratings durch Kreditinstitute wesentlich besser aus, wenn durch die Unternehmen aktiv Berichtsdaten übermittelt werden, als wenn die Daten durch die Institute selbst passiv ermittelt werden.

Es ist daher ratsam, dass Unternehmen, die bereits erste Schritte oder auch bedeutend mehr unternommen haben, den begonnenen Weg (ggf. mit kurzer Pause) mit Bedacht weiter fortsetzen – möglicherweise nun mit dem freiwilligen und kompakteren VSME-Standard. Es gilt weiterhin, die laufenden und geplanten Entwicklungen im Blick zu behalten und abzuwarten, um angemessen auf die konkreten Änderungen der rechtlichen Grundlagen reagieren zu können.

(Quelle: B4B-Schwaben)

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Die Omnibus-Verordnung der EU https://blueadvisory.de/omnibusverordnungdereu/ Tue, 11 Mar 2025 12:16:35 +0000 https://blueadvisory.de/?p=17175 Ein Interview mit Dr. Mathias Bauer und dem B4B-Wirtschaftsverlag.

B4BSCHWABEN.de: Vergangene Woche hat die Europäische Kommission einen Gesetzesvorschlag zur Omnibus-Verordnung vorgelegt. Erstmal grundlegend: Worum geht es bei der „Omnibus-Verordnung“ überhaupt?

Mathias Bauer: Die Omnibus-Verordnung ist ein von der Europäischen Kommission am 26. Februar 2025 vorgestellter Gesetzesvorschlag zur Vereinfachung bestehender EU-Regeln und zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands für Unternehmen. Als Sammelverordnung fasst sie mehrere Gesetzesänderungen zusammen, insbesondere in den Bereichen Nachhaltigkeitsberichterstattung, Sorgfaltspflichten und EU-Taxonomie.

Welche geplanten Änderungen beinhaltet der Gesetzesvorschlag für die Pflicht zu Nachhaltigkeitsberichten?

Die Berichtspflichten gelten voraussichtlich nur noch für große Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz von über 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme über 25 Millionen Euro. Dadurch würde sich der Kreis der betroffenen Unternehmen um ca. 80 Prozent reduzieren. Für die weiterhin betroffenen Unternehmen würde die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) nun zwei Jahre später in Kraft treten – statt 2026 erst ab 2028. Nicht berichtspflichtige Unternehmen können weiter freiwillig berichten. Großunternehmen dürften aber von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit bis zu 500 Mitarbeitenden nur freiwillige CSRD-Standardinfos anfordern. Die Kommission plant zudem Änderungen zur Vereinfachung der Berichtsformate und Reduzierung der Datenpunkte um ca. 70 Prozent. Außerdem sollen die Prüfpflichten in der Lieferkette gelockert werden. Kleine Importeure und KMU wären durch den Gesetzesvorschlag von den CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism)-Pflichten ausgenommen. Das würden Erleichterungen für Einfuhren unter 50 Tonnen pro Jahr bedeuten.

Was bedeutet das für Unternehmen, die schon seit diesem Jahr berichtspflichtig sind oder bereits Prozesse gestartet haben?

Zunächst einmal werden Unternehmen, die aller Voraussicht nach nicht mehr berichtspflichtig sind, erleichtert sein. Unternehmen, welche weiterhin berichtspflichtig wären, haben mehr Zeit gewonnen und können daher im Zweifelsfall mit weniger Druck an die Berichterstattung herangehen. Beide werden aber noch auf die konkrete gesetzliche Regelung warten, um Klarheit für weitere Handlungsschritte zu haben. Wichtig ist für beide Gruppen auch zu klären, welche Themen wie z.B. die CO₂-Bilanzierung oder das Erreichen von selbst gesteckten Klimazielen weiterhin unabhängig von der Berichterstattungspflicht verfolgt werden müssen bzw. sollten. Ein weiterer wichtiger Punkt ist der transparente Austausch mit betroffenen Mitarbeitern und Unternehmensbereichen, um hier entsprechend Orientierung zu geben.

Generell kann ich sagen: Die Identifikation wesentlicher Themen hilft, den Fokus auf strategisch relevante Aspekte zu legen. Auch ohne gesetzliche Berichtspflicht sollten diese Themen aktiv bearbeitet werden, da sie das Geschäft beeinflussen. Weniger Bürokratie ermöglicht mehr Zeit für inhaltliche Auseinandersetzung und gezielte Maßnahmen. Unternehmen sollten regelmäßig prüfen, ob ihre Nachhaltigkeitsmaßnahmen sinnvoll sind, auch im Hinblick auf freiwillige Berichterstattung und zukünftige regulatorische Anforderungen. Nachhaltigkeit bleibt ein zentrales Anliegen für Investoren und Geschäftspartner, und frühzeitige Maßnahmen können langfristige Vorteile bieten. Die Voluntary SME-Standards (VSME) könnten dabei zunehmend eine wichtige Orientierungshilfe darstellen.

Was bedeutet das für die KMU?

Auch wenn kleinere Unternehmen von der Berichtspflicht ausgenommen sind, müssen sie sich voraussichtlich weiterhin mit den Anforderungen ihrer größeren Geschäftspartner befassen, die Nachhaltigkeitsdaten einfordern werden (Trickle-Down-Effekt). Es ist sinnvoll, dass sich KMU frühzeitig mit den neuen freiwilligen Standards, den VSME, auseinandersetzen, um sich auf zukünftige Anforderungen vorzubereiten. Auch wenn die Standards noch nicht final verabschiedet sind. Für Unternehmen, die berichten wollen oder aus anderen Gründen müssen, wird der VSME-Standard künftig eine Orientierung bieten.

Welche Vorschläge macht die Omnibus-Verordnung für das Lieferkettengesetz (CSDDD) und die EU-Taxonomie-Verordnung?

Die EU hat bisher keine ganz konkreten Vorschläge zur Anpassung des Lieferkettengesetzes (CSDDD) oder der EU-Taxonomie gemacht. Es soll aber auch hier mehr nach dem Prinzip der Freiwilligkeit für alle Unternehmen, die nicht zu den ganz Großen gehören, verfahren werden. Hier ist es ratsam, die Entwicklungen weiter zu beobachten.

Wird die Omnibus-Verordnung wirklich Bürokratie abbauen?

Das Ziel der Omnibus-Verordnung ist zwar, Bürokratie zu verringern und Unternehmen zu entlasten, insbesondere kleinere Unternehmen. Doch der Vorschlag muss noch vom Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten genehmigt werden. Erst dann wird sich zeigen, wie effektiv die Vereinfachungen sind.

Es gibt Bedenken, dass die Omnibus-Verordnung den Green Deal verwässert. Ist das so?

Das lässt sich jetzt noch nicht sagen. Ja, es gibt Bedenken, dass durch die geplanten Erleichterungen, vor allem bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung und den Sorgfaltspflichten, ökologische und soziale Standards geschwächt werden könnten. Die EU möchte jedoch Unternehmen entlasten, ohne die Klimaziele zu gefährden. Es wird wichtig sein, dass die Vereinfachungen nicht zu einer Verwässerung der Klimaziele führen.

Wie geht es nach dem Gesetzesvorschlag weiter?

Der Gesetzesvorschlag muss den legislativen Prozess durchlaufen, in dem das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten Änderungen vornehmen können. Eine Einigung muss erzielt werden, bevor die Omnibus-Verordnung verabschiedet und in Kraft tritt.

Was ist Ihr Fazit zu dem Gesetzesvorschlag der EU-Kommission?

Die Omnibus-Verordnung bietet mehr Flexibilität und weniger Druck für Unternehmen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen. Dennoch sollten Unternehmen das Thema Nachhaltigkeit nicht aus den Augen verlieren, da es auch ohne gesetzliche Berichtspflicht für Investoren, Kunden und Geschäftspartner von Bedeutung bleibt. Es ist wichtig, sich auf langfristige regulatorische Entwicklungen vorzubereiten.

Quelle: Interview auf B4B-Schwaben

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Weihnachten 2024 https://blueadvisory.de/bunterkreis2024/ Mon, 09 Dec 2024 07:00:00 +0000 https://blueadvisory.de/?p=16974 Sehr geehrte Geschäftspartner, 

in der festlichen Zeit des Jahres möchten wir Ihnen nicht nur für die vertrauensvolle Zusammenarbeit danken, sondern auch teilen was wir dieses Jahr schenken. Denn Weihnachten ist für uns nicht nur eine Zeit der Freude und Besinnlichkeit, sondern auch eine Gelegenheit, anderen etwas zurückzugeben.  

Unser soziales Engagement: Gemeinsam Freude schenken 

In den letzten Jahren hatten unsere Beraterinnen und Berater viele Berührungspunkte mit sozialen Projekten im beruflichen sowie privatem Umfeld. Dies hat uns dazu bewegt, im Jahr 2021 eine wichtige Entscheidung zu treffen: Statt wie bisher Kundengeschenke zu versenden, wollten wir von dort an soziale Einrichtungen in unserer Region unterstützen. Unser Ziel ist es, gerade in der Weihnachtszeit Kindern und Familien, die sich in schwierigen Lebenslagen befinden, zu helfen und eine besondere Freude zu bereiten. 

Bei unserer Suche nach einem passenden Partner sind wir schnell auf das Therapiezentrum Ziegelhof in Stadtbergen gestoßen – nur wenige Kilometer von unserem Unternehmenssitz entfernt. Seit 2015 bietet die Stiftung Bunter Kreis dort Kindern und Jugendlichen, die an psychologischen, neurologischen oder traumatischen Störungen leiden, wertvolle Hilfe an. Die Unterstützung reicht von Ergotherapie über Psychotherapie bis hin zu Erlebnispädagogik. Besonders beeindruckt hat uns jedoch die tiergestützte Therapie, bei der Tiere gezielt eingesetzt werden, um schwerstkranken Kindern und Jugendlichen neuen Lebensmut zu schenken. Da der Bunten Kreises im Ziegelhof mit dem Dominikus-Ringeisen-Werk aus Ursberg kooperiert, haben wir uns zudem dazu entschieden, Christbaumanhänger mit Weihnachtsmotiven für unsere Kunden anzubieten. Diese Anhänger wurden in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung im Dominikus-Ringeisen-Werk in Ursberg gefertigt. 

2021: Patenschaft für ein Therapiepferd 

Beeindruckt von der Arbeit des Teams im Therapiezentrum Ziegelhof entschieden wir uns im Jahr 2021, auf Kundengeschenke zu verzichten und stattdessen ein eigenes Therapiepferd für den Ziegelhof anzuschaffen. Mit dieser Initiative wollten wir die tiergestützte Therapie vor Ort aktiv fördern, um Kindern und Jugendlichen weiterhin die Möglichkeit zu bieten, durch den Kontakt mit Tieren Selbstvertrauen zu entwickeln und Freude zu erleben. 

2022: Anschaffung eines Therapiesattels 

Im folgenden Jahr wurde unser Pferd mit dem Namen Frodo-Blue erfolgreich für den Therapieeinsatz ausgebildet. Um den vollen Einsatz in der Therapie zu ermöglichen, fehlte allerdings noch ein passender Therapiesattel, den wir dem Bunten Kreis entsprechend spendeten. So konnten sowohl die heilpädagogische Förderung als auch die tiergestützte Intervention mit Frodo beginnen – ein weiterer Schritt, um den jungen Patienten noch gezielter helfen zu können. 

2023: Geldspende für die Tiertherapie und Bücherspende für bedürftige Familien 

Im vergangenen Jahr wollten wir unsere Hilfe noch weiter ausdehnen und beschlossen, sowohl eine Sachspende als auch eine Geldspende zu leisten, um möglichst vielen Kindern und Familien eine Freude zu bereiten. So spendeten wir 80 Exemplare des Buches „77 Weihnachtsfenster: Geschichten, die das Herz berühren“ von Willi Hoffsümmer, die an bedürftige Familien im Bunten Kreis verschenkt wurden. Darüber hinaus übernahmen wir mit unserer Geldspende die Kosten für Futter, Hufpflege und eine neue Wärmedecke für unser Patenpferd Frodo-Blue. 

2024: Social Workday der Blue Advisory @Ziegelhof Stadtbergen 

In diesem Jahr wollten wir selbst aktiv mit anpacken, um die Fortführung der tiergestützten Therapie mit Frodo-Blue zu unterstützen. Im Rahmen eines „Social Workdays“ haben wir gemeinsam mit dem Betriebsleiter Herrn Seifert in nur vier Stunden zwei Kilometer Weidezaun für die Therapiepferde erneuert. Diese praktische Hilfe hat uns gezeigt, wie wertvoll es ist, gemeinsam Hand in Hand etwas Gutes zu bewirken. .

Ausblick 2025: Engagement fortführen  

Auch im nächsten Jahr werden wir unser Engagement mit dem Bunten Kreis fortführen. Dazu gibt es bereits erste konkrete Gespräche über einen erweiterten „Social Workday“.   

Zum Abschluss möchten wir unseren Geschäftspartner herzlich für ihr Vertrauen danken.   

Durch Ihr Vertrauen in und die daraus resultierende wertvolle Zusammenarbeit mit uns geben Sie uns die Möglichkeit, diese bedeutenden Projekte zu realisieren und einen positiven Beitrag in unserer Region zu leisten. Wir freuen uns darauf, auch im kommenden Jahr gemeinsam mit Ihnen Gutes zu bewirken. 

Im Namen des gesamten Teams wünschen wir Ihnen, Ihren Familien und Freunden eine besinnliche Weihnachtszeit, erholsame Festtage und einen erfolgreichen Start in das neue Jahr. Möge 2025 Ihnen Gesundheit, Glück und viele schöne Momente bringen. 

Frohe Weihnachten und alles Gute für das neue Jahr! 

Das Team der Blue Advisory 

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CSRD-Berichtspflicht https://blueadvisory.de/csrd-chancen-und-herausforderungen-fuer-den-mittelstand/ Mon, 30 Sep 2024 11:47:01 +0000 https://blueadvisory.de/?p=16596 Dr. Bauer im Interview mit dem VMM-Wirtschaftsverlag.

Wie ist die aktuelle Lage zum Thema CSRD in Deutschland Herr Dr. Bauer?

Das Thema CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) bereitet vielen mittelständischen Unternehmen aktuell Kopfzerbrechen.

Ab dem Geschäftsjahr 2024 sind große Unternehmen verpflichtet einen Nachhaltigkeitsbericht in den Lagebericht zu integrieren. In den Folgejahren wird diese Regelung auf weitere Unternehmensgrößen ausgeweitet. Aus Gesprächen weiß ich, dass viele mittelständische Unternehmer sich fragen, was diese Regelung für Sie bedeutet und was zu tun ist. Klar gibt es hier auch Unterschiede: Unternehmen, die bereits für das Geschäftsjahr 2024 berichten müssen, haben sich nach unserer Erfahrung bereits intensiver mit der CSRD auseinandergesetzt und befinden sich entweder mitten in der Implementierung oder stehen kurz vor dem Abschluss.

Wer ist aktuell von der Regelung betroffen?

Große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern müssen bereits über das laufende Geschäftsjahr 2024 erstmalig nach CSRD berichten. Stufenweise werden weitere Unternehmen folgen.

Welche Fristen gelten hier?

Die CSRD sieht folgenden Zeitplan vor:

Ab 1. Januar 2024: Große Unternehmen, die bereits den Anforderungen der NFRD (Non financial reporting directive) unterliegen.

Ab 1. Januar 2025: Andere große Unternehmen, die derzeit noch nicht von der NFRD erfasst werden.

Ab 1. Januar 2026: Börsennotierte KMU, kleine und nicht-komplexe Kreditinstitute sowie firmeneigene Versicherungsunternehmen.

Die ersten Berichte, die den neuen Anforderungen der CSRD entsprechen, müssen somit für das Geschäftsjahr 2024 erstellt und im Jahr 2025 veröffentlicht werden, sofern das Unternehmen ab 2024 berichtspflichtig ist.

Was versteht man unter CSRD?

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine EU-Richtlinie, die darauf abzielt, die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen zu verbessern und zu standardisieren. Die CSRD erweitert und ersetzt die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und zielt darauf ab, die Transparenz und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsinformationen zu erhöhen, was sowohl Investoren als auch anderen Stakeholdern zugutekommt. Die alleinige Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts obliegt dem Wirtschaftsprüfer. Die BaFin prüft anschließend die Nachhaltigkeitsberichterstattung als Teil des Lageberichts von kapitalmarktorientierten Unternehmen im Rahmen der Bilanzkontrolle. Wichtig ist es zu wissen, dass der Nachhaltigkeitsbericht den gleichen Stellenwert haben wird, wie die bisherige Finanzberichterstattung.

Warum wird für die CSRD hier eine Unternehmensberatung benötigt, reicht es nicht externen Rat vom Wirtschaftsprüfer einzuholen?

Das sehe ich nicht so. Natürlich spricht nichts dagegen, sich die Meinung und Unterstützung vom eigenen Wirtschaftsprüfer einzuholen. Das ist sogar zu empfehlen. Aber in diesem Fall ist eine klare Trennung zwischen der Beratung und späteren Prüfung zu empfehlen. Dem würde auch Ihr Wirtschaftsprüfer beipflichten.

Warum, können Sie uns das genauer erklären?

Dazu muss man wissen, was der Hauptbestandteil des CSRD-Berichts ist. Kern der Nachhaltigkeitsberichterstattung sind vereinfacht gesprochen Informationen über die wesentlichen Auswirkungen der Tätigkeiten des Unternehmens auf Menschen und Umwelt („Inside-Out-Perspektive“) als auch umgekehrt die Auswirkungen der Umwelt auf das Unternehmen selbst („Outside-In-Perspektive“). Beispielsweise kann sich der Klimawandel ganz entscheidend auf die Leistung und wirtschaftliche Lage eines Lebensmittelherstellers auswirken. Da hier wesentliche Auswirkungen in beide Richtungen betrachtet werden, spricht man vom „Prinzip der doppelten Wesentlichkeit“. Hier kommen wir ins Spiel. Als ESG-Experte begleite ich mit meinem Team den kompletten Prozess von der Analyse bis hin zu Umsetzung der doppelten Wesentlichkeit. Wirtschaftsprüfer legen den Fokus klassischerweise auf die Prüfung des Ergebnisses. Meine Empfehlung ist hier deshalb, Prüfung und Beratung zu trennen und auf spezielle Erfahrungen sowie Wissen im Bereich der doppelten Wesentlichkeitsanalyse zu setzen. Nichtsdestotrotz stimmen wir uns mit den Wirtschaftsprüfern ab, um die Sicht und Anforderungen der Prüfer zu berücksichtigen.

Welche Handlungsempfehlungen können Sie den Unternehmen geben?

Zunächst ist es für Unternehmen wichtig zu verstehen, um was es sich bei der neuen Nachhaltigkeitsberichterstattung handelt, was diese für das individuelle Unternehmen bedeutet und „wo Sie aktuell stehen“. Wir wissen, wie stark Unternehmen im Tagesgeschäft gebunden sind, deshalb ist es sinnvoll für Unternehmen kompetente Beratung durch einen zertifizierten CSRD-Experten einzuholen. Grundsätzlich empfehlen wir normalerweise einen fachbereichsübergreifenden Ansatz. ESG ist nun mal kein klassisches Controlling- oder Personalthema. Es sollte auch geprüft werden, welche Möglichkeiten digitale Lösungen zur Vereinfachung der Datenerfassung und -verarbeitung sowie zur Unterstützung des Prozesses beitragen könnten. Eine professionelle Softwarelösung ist zwar nicht immer zwingend erforderlich, kann aber je nach Anforderungsprofil doch hilfreich sein. Wichtig ist, dass die Nachhaltigkeitsberichterstattung langfristig bleiben wird und auch höchstwahrscheinlich noch ausgeweitet wird. Deshalb empfehlen wir Ihnen mit Blick auf die Zukunft, sich bereits jetzt mit dem Nachhaltigkeitsmanagement auseinander zu setzen, um mit genügend Vorlauf zu agieren und mögliche Wettbewerbsvorteile für sich zu nutzen.

Wie unterstützen Sie diesen Prozess, was sind Ihre ersten Schritte?

Wir als Blue Advisory starten meist mit einem sogenannten “ESG-Briefing“ oft in Form eines kompakten Workshops bzw. Quick-Checks, der erstens ein Grundverständnis zum Thema CSRD schafft und zweitens notwendige sowie mögliche Handlungsbedarfe liefert. Es ist aus unserer Sicht immer hilfreich und wichtig im ersten Schritt das meist fremde und komplexe Thema einfach und verständlich zu machen. Das gelingt uns erfahrungsgemäß sehr gut. Im gleichen Rahmen prüfen wir anhand einer Fit-Gap-Analyse, ob es bereits vorhandene Ansätze im Unternehmen in Bezug auf Nachhaltigkeit (z.B. eine Nachhaltigkeitsbroschüre oder einen NFRD-Bericht) gibt, um den ESG-Reifegrad zu bestimmen. Das Ziel des Workshops ist es, Schwerpunkte zu setzen und Handlungsfelder zu bestimmen. In den weiteren Schritten folgen dann üblicherweise die doppelte Wesentlichkeitsanalyse, die Ableitung der Nachhaltigkeits-Strategie, Ziele und Maßnahmen, die Umsetzungsplanung und gegebenenfalls die Auswahl und Einführung von ESG-Software und Tools.

Um was genau geht es denn bei der doppelten Wesentlichkeitsanalyse?

Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse ist das zentrale Element der CSRD-Berichterstattung. Sie ist, wenn man so will, der Schlüssel dafür. Angesichts der Vielzahl an Einzelthemen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance stehen Unternehmen vor der Herausforderung, ihre Berichterstattung auf die für sie wesentlichen Themen zu fokussieren. Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse legt anhand eines standardisierten Katalogs und Vorgehens die wesentlichen Themen fest, die in Ihrem Nachhaltigkeitsbericht abgedeckt werden müssen. Wie bereits erwähnt wird zwischen der Inside-Out Perspektive, auch Impact Materiality genannt, und der Outside-In Perspektive, auch Financial Materiality, unterschieden.

Die Inside-Out Perspektive hilft Unternehmen dabei, die tatsächlichen und potenziellen positiven und negativen Auswirkungen ihres Handelns für die Umwelt und Gesellschaft zu identifizieren. Die Outside-In Perspektive konzentriert sich auf die Chancen und Risiken aus der Umwelt und Gesellschaft für die finanzielle Lage eines Unternehmens und die Zukunftsfähigkeit des Geschäftsmodells. Bei der Festlegung wesentlicher Themen müssen Unternehmen gemäß CSRD stets beide Perspektiven berücksichtigen und darüber entscheiden, welche Themen für sie relevant sind.

Viele Unternehmen sind 2024 noch nicht von der CSRD betroffen, außerdem gibt es Übergangsfristen. Dann muss das Thema noch nicht ganz oben auf die Agenda, oder?

Ich würde allen – auch den heute noch nicht unmittelbar betroffenen – Unternehmen trotzdem empfehlen, sich jetzt schon mit der CSRD auseinanderzusetzen. Dafür gibt es drei wesentliche Gründe:

Erstens werden auch kleinere Unternehmen zeitnah und indirekt betroffen sein, da ihre Kunden die Nachhaltigkeit der gesamten Lieferkette prüfen werden.

Zweitens erfordert die Einarbeitung in die neuen Anforderungen und die Vorbereitung eine gewisse Zeit: Zuständigkeiten müssen definiert und Daten gesammelt werden. Dies lässt sich schrittweise besser bewältigen als später in einer „Hauruck-Aktion“.

Drittens kann die frühzeitige Beschäftigung mit der CSRD auch einen Wettbewerbsvorteil (z.B. der schnelleren Umstellung eines Geschäftsmodells) bedeuten.

Werden im ESG-Kontext noch weitere Pflichten auf Unternehmen zukommen?

Davon ist auszugehen. Insbesondere die Industrie wird sich auf weitere regulatorische Schritte einstellen müssen, was beispielsweise die CO2-Besteuerung oder die EU-Taxonomie schon zeigen. Auch hier bringt es erhebliche Vorteile, wenn sich Unternehmen rechtzeitig damit beschäftigen und die wesentlichen Stellhebel erkennen – das kann erhebliche Einsparungen (z.B. vermeidbare CO2-Kosten) mit sich bringen.

Warum sollten Unternehmen angesichts der Herausforderung CSRD-Implementierung auf die Unterstützung von Blue Advisory setzen?

Wir verstehen uns als unabhängigen, zertifizierten Begleiter, der Unternehmen aus unabhängiger Sicht umfassend und mit unternehmerischem Augenmaß bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie darüber hinaus unterstützt. Zudem haben wir durch bereits durchgeführte und laufende Projekte die Erfahrung und sind bei diesem sich dynamisch entwickelnden Thema am „Puls der Zeit“. Mit umfassend meine ich, dass wir in unserem Beratungsansatz alle Belange (u.a. Prozesse, Organisation, Daten, Technologie, Wissen, etc.) mit einbeziehen. Somit erhalten die Unternehmen das komplette Paket in verständlicher Art und Weise aus einer Hand und müssen nicht zusätzliche Schulungen, Webinare oder ähnliches besuchen. Außerdem führen wir vor dem Projektstart einen Workshop bzw. ESG-Briefing (inkl. Quick-Check) durch, um festzustellen, welche Maßnahmen überhaupt nötig sind, sodass sich der Aufwand immer im angemessenen Rahmen hält. 

Was wollen Sie abschließend unseren Lesern mit auf dem Weg geben?

Wenn Sie noch viele Fragezeichen zum Thema haben oder das Thema noch nicht angegangen sind, freue ich mich mit Ihnen in einem unverbindlichen Erstgespräch gemeinsam den möglichen Handlungsbedarf zu diskutieren und unseren bewährten Ansatz im Detail zu erläutern.

Hintergründe zum Interviewteilnehmer:

Dr. Mathias Bauer ist Geschäftsführer der Blue Advisory GmbH in Augsburg. Er berät und unterstützt Unternehmen unter anderem bei der Umsetzung von CSRD-Reporting-Anforderungen und verantwortet den Bereich Nachhaltigkeitsmanagement bei Blue Advisory. Er hat sich in seiner Promotion intensiv der ökonomischen Nachhaltigkeit gewidmet. Er ist ESG-Experte und Mitglied der ESG Expert Alliance.

Quelle: B4B-Schwaben

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Zielgerichtet navigieren – Kosten optimieren https://blueadvisory.de/mit-effizientem-prozessmanagement-kosten-senken/ Tue, 09 Jul 2024 08:31:00 +0000 https://blueadvisory.de/?p=16456 Wie navigiere ich mein Unternehmen gekonnt durch herausfordernde Zeiten? Kilian Vermeulen, Manager der Blue Advisory GmbH, zeigt Wege zur Kostensenkung durch effizientes Prozessmanagement auf.

In der aktuellen Phase wirtschaftlicher Turbulenzen und globaler Krisen ist ein effizientes Management von Prozessen für Unternehmen unerlässlich, um auftretende Herausforderungen zu meistern und erfolgreich durch diese herausfordernden Zeiten zu navigieren. Die Blue Advisory bietet bewährte Ansätze und Lösungen, um Unternehmen dabei zu unterstützen, ein effektives Prozessmanagement umzusetzen und dadurch Kostenreduktionen zu realisieren.

Optimierte Abläufe können beispielsweise durch eine Verkürzung von Bearbeitungszeiten zu einer Senkung von Personalkosten, durch eine Minimierung von Fehlern / Ausschuss zu geringeren Entsorgungs­kosten oder durch einen effizienteren Ressourceneinsatz zu einer Reduktion von Material-, Energie- und Lagerhaltungskosten führen. Durch ein „gutes“ Prozess­management können Unternehmen also eine direkte Verbesserung ihrer finanziellen Situation realisieren.

Effizientes Prozessmanagement: Ihre Lösung in herausfordernden Zeiten

Prozessmanagement ist dabei ein ganzheitlicher Ansatz, der von der Planung über die Steuerung bis hin zur Optimierung von Geschäftsprozessen reicht. Das bedeutet, es umfasst die systematische Gestaltung, Implementierung, Überwachung und Verbesserung von Abläufen, um Effizienz, Qualität, Flexibilität und damit die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens zu steigern.

Identifikation von Optimierungspotenzialen und Umsetzung von Prozessverbesserungen

Bevor Optimierungsmaßnahmen und -strategien umgesetzt werden können, ist in der Regel eine gründliche Analyse der vorhandenen Geschäftsprozesse durchzuführen. Unsere bewährten Methoden wie die Tätigkeitsstrukturanalyse helfen dabei, strukturiert und effizient Prozessoptimierungspotenziale zu identifizieren und zu quantifizieren. Darüber hinaus nutzen unsere Experten zur Identifikation potenzieller prozessualer Schwachstellen häufig auch vorhandene Prozessdaten, Mitarbeiter- sowie Kundenbefragungen oder Benchmark-Analysen.

Basierend auf den Analyseergebnissen entwickeln wir maßgeschneiderte Strategien, die genau auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten sind, und setzen diese auch erfolgreich um. Wir unterstützen Sie beispielsweise bei der Anpassung von Aktivitäten, der Automatisierung von Abläufen oder der Implementierung neuer Prozesse und Verantwortlichkeiten. Zudem unterstützen wir Sie bei der Konzeptionierung und Implementierung eines kontinuierlichen Monitorings der Prozessleistung. Ein solches ist entscheidend, um definierte Zielgrößen z.B. in Bezug auf verbesserte Durchlaufzeiten oder erhöhte Kundenzufriedenheit zu erreichen. Mit klar definierten Kennzahlen erkennen Sie frühzeitig Abweichungen und können gezielt und rechtzeitig Gegenmaßnahmen einleiten.

Insgesamt zielt ein gutes Prozessmanagement stets darauf ab, die Leistungsfähigkeit eines Unternehmens kontinuierlich zu verbessern, indem es eine klare Ausrichtung auf Kundenbedürfnisse, eine effiziente Nutzung von Ressourcen und eine hohe Flexibilität in einem sich ständig verändernden Umfeld sicherstellt. Es liegt an jedem Unternehmen selbst, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um sich aktuellen Herausforderungen zu stellen und gestärkt aus diesen hervorzugehen.

Stärken Sie Ihr Unternehmen gemeinsam mit Blue Advisory

Unser Team bei Blue Advisory verfügt über umfassende Erfahrung und Fachkenntnisse im Bereich des Prozessmanagements. Wir verstehen die individuellen Bedürfnisse und Anforderungen unserer Kunden und bieten maßgeschneiderte Lösungen, die Ihnen helfen, Ihre Ziele zu erreichen.

Quelle: https://www.b4bschwaben.de/

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„Does size matter?“ https://blueadvisory.de/does-size-matter/ Wed, 06 Mar 2024 13:53:16 +0000 https://blueadvisory.de/?p=16097 Vor Beauftragung einer Unternehmensberatung stehen Entscheider häufig vor der Frage, welche Beratung die „richtige“ für ihr Unternehmen bzw. die Lösung ihrer Herausforderungen ist und ob die Größe eines potenziellen Beratungshauses hierauf einen entscheidenden Einfluss hat?

Dabei ist zunächst klarzustellen, dass es verschiedene Möglichkeiten gibt, um die „Größe“ eines Unternehmens zu klassifizieren. Wenn man beispielsweise den Jahresumsatz für die Größenbestimmung als Kriterium heranzieht, so erzielten laut dem Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen im Jahr 2022 etwa 1% der Consultingfirmen einen Jahresumsatz von > 50 Mio. Euro, rund 13% der Unternehmensberatungen zählten zur Größenklasse 1-50 Mio. Euro Umsatz und ca. 86% der Marktteilnehmer erwirtschafteten einen Jahresumsatz von < 1 Mio. Euro. Daraus zeichnet sich für die Beratungsbranche ein Bild ab, das von zahlreichen kleinen und einigen wenigen großen Akteuren geprägt ist.

Mögliche Vorteile großer, aber auch kleiner Beratungen:

Auf der einen Seite skalieren Themen wie die Ressourcenausstattung, Branchenexpertise oder Breite des Dienstleistungsspektrums oftmals mit der Unternehmensgröße, weshalb größere Beratungen bei diesen Themen mutmaßlich einen Vorteil gegenüber kleineren Wettbewerbern haben. Sie können somit insbesondere bei der Lösung umfangreicher, komplexer Problemstellungen, die eine Vielzahl von Kapazitäten und Fachkenntnissen oder auch eine internationale Präsenz erfordern, geeigneter sein. Zudem verfügen global agierende Beratungsunternehmen in der Regel über ein umfangreicheres Netzwerk an Partnern und Branchenkontakten, von welchem ihre Kunden profitieren können.

Auf der anderen Seite sind kleinere Beratungsunternehmen häufig deutlich flexibler und persönlicher, da sie sich in der Regel besser an die spezifischen Bedürfnisse und Herausforderungen Ihrer Kunden anpassen und dadurch eine individuellere Betreuung bieten. Für kleinere Beratungshäusern ist es – im Vergleich zu den großen Playern – tendenziell noch wichtiger, hochqualifizierte, umsetzungserfahrene Berater einzusetzen, um ihren Kunden trotz möglicherweise kompakterem Beraterteam einen hohen Mehrwert zu bieten. Auch erhöhen sich mit zunehmender Firmengröße für gewöhnlich die Overhead-Kosten, weshalb kleinere Häuser ihre Beratungsdienstleistungen oft kosteneffizienter anbieten können. Zuletzt sind kleine Beratungsunternehmen im Allgemeinen agiler und können schneller Entscheidungen treffen. Dies ermöglicht es ihnen, sich rasch an neue Situationen und Kundenanforderungen anzupassen.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass es je nach Projekt sowohl vorteilhaft sein kann, große, aber auch kleine Beratungsunternehmen zu beauftragen. Die Entscheidung hängt immer von verschiedenen Faktoren wie den spezifischen Bedürfnissen und Zielen des Kunden, dem verfügbaren Budget, der Komplexität eines Projekts oder auch den persönlichen Präferenzen bezüglich der Zusammenarbeit ab. Ebenso sind in der Praxis häufig bereits gemachte Erfahrungen mit Beratern sowie persönliche Kontakte von Entscheidungs­träger schlussendlich ausschlaggebend. Dabei kommt es generell jedoch nicht auf die Größe an.

Quelle: https://www.b4bschwaben.de/

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Fachkräftemangel beheben https://blueadvisory.de/fachkraeftemangel-beheben/ Wed, 10 Jan 2024 09:22:34 +0000 https://blueadvisory.de/?p=15618 In Zeiten des Fachkräftemangels werben immer mehr Unternehmen damit, auch Quereinsteiger anstellen zu wollen. Welche Chancen und Risiken fachfremde Mitarbeiter bergen, weiß Dr. Andreas M. Riester.

„Der Fachkräftemangel ist in aller Munde. Inwiefern kann der Rückgriff auf „fachfremde“ Kandidaten zur Lösung des Problems beitragen?“

Dr. Andreas M. Riester, promovierter Theologe und Unternehmensberater bei Blue Advisory GmbH, erklärt:

Der Fachkräftemangel ist ein über alle Branchen hinweg verbreitetes Phänomen – überall wird händeringend nach qualifiziertem Personal gesucht. Die Strategien des „klassischen“ Recruitings (von der Stellenanzeige am schwarzen Brett über die Suche auf Plattformen wie LinkedIn bis hin zum professionellen Headhunting), so bleibt ernüchtert zu konstatieren, reichen offenbar nicht mehr aus. Welche Alternativen oder Ergänzungen gibt es? Ein gerne eingebrachter Vorschlag ist es, hierfür auf so genannte fachfremde Personen, das heißt auf Quereinsteiger in der entsprechenden Branche, zurückzugreifen.

Was macht einen Quereinsteiger zum Quereinsteiger?

Noch vor einer Erörterung der sich hieraus ergebenden Chancen und Grenzen stellt sich in einem ersten Schritt die Frage, was denn eigentlich den Quereinsteiger zum Quereinsteiger macht. Oder anders gefragt, wo die Trennlinie zwischen einem fachfremden und einem „klassischen“ Kandidaten für einen entsprechenden Job verläuft.

Vereinfacht kann man sagen: Der „klassische“ Kandidat verfügt über eine für die in Rede stehende Arbeitsstelle einschlägige Ausbildung (wobei hiermit nicht nur die klassische duale Ausbildung, sondern auch ein Studium gemeint ist), das heißt beispielsweise ein Altenpfleger hat eine Ausbildung in der Altenpflege abgeschlossen, eine juristische Fachreferentin hat ein Jurastudium absolviert. Am deutlichsten wird dies wohl, wenn man die Beispiele umdreht: Weder hat – in aller Regel – der Altenpfleger ein juristisches Examen noch hat die Juristin eine Ausbildung in der Altenpflege – beide wären in diesem Metier jeweils fachfremd und beide hätten mit ihrer Ausbildung in den jeweils anderen Jobs schlechte Karten. Man kann als ersten Grundsatz festhalten:

Je relevanter in einem Beruf ein „einschlägiges“ Studium beziehungsweise eine einschlägige „Ausbildung“ ist beziehungsweise je wichtiger die dort jeweils gelernten fachlichen Inhalte sind, desto schwieriger gestaltet sich womöglich ein Quereinstieg.

Zugleich gibt es aber durchaus Berufsgruppen, in denen die in der Ausbildung oder im Studium erworbenen Kenntnisse von untergeordneter Bedeutung sind, während dabei sukzessive erarbeitete Kompetenzen umso relevanter sind. Dies ist etwa der Fall, wenn beispielsweise ein Theologe nicht im kirchlichen Kontext, sondern als persönlicher Referent eines Konzernchefs tätig ist. Als zweiter Grundsatz darf also notiert werden:

Je relevanter für eine Stelle Metakompetenzen sind (zum Beispiel problemlösungsorientiertes Denken, konzeptionelles Arbeiten, schnelles Einarbeiten in neue Sachverhalte, Projektmanagementkompetenzen), das heißt je geringer die Bedeutung von konkretem Fachwissen ist, desto eher eignet sich diese für einen fachfremden Einstieg.

Im Hintergrund dieser mit den beiden Grundsätzen skizzierten Positionen, die so natürlich Extrempositionen darstellen, steht dabei die grundsätzliche Überlegung, dass man sich in Ausbildung beziehungsweise Studium nicht nur Fachwissen im eigentlichen Sinn aneignet, sondern sich dabei immer auch Metakompetenzen erwirbt. Diese sind – verglichen mit dem Fachwissen – nicht weniger von Relevanz, ja, können in manchen Tätigkeitsfeldern mindestens so bedeutend sein, zumal sich fehlendes Fachwissen ggf. aufholen lässt, sei es autodidaktisch, durch Praktika oder durch gezielte Schulungen. Dass dies seine Grenzen hat, ist klar: Niemand wollte sich von einem Juristen, der einmal ein entsprechendes Praktikum absolviert hat, die Weisheitszähne entfernen lassen.

Diese Rolle spielt lebenslanges Lernen für Unternehmen

Damit sind im vorigen Absatz zwei Felder angeklungen, die hier von zentraler Relevanz sind: Persönliche Berufserfahrung und die Möglichkeit, sich stets weiterzubilden – oder anders gesagt: das Konzept des lebenslangen Lernens. Schon lange sind die Zeiten vorbei, in denen das im Studium oder in der Ausbildung angeeignete Wissen genügte, sein ganzes Leben lang in einem Beruf arbeiten zu können. Die ständige Fort- und Weiterbildung gehört heute selbstverständlich dazu, nicht selten fordern Arbeitgeber von Bewerbern die Bereitschaft zur Weiterbildung ein – und werben ihrerseits mit einem breiten Fortbildungsangebot im Rahmen von Personalentwicklungskonzepten. Das im Studium oder in der Ausbildung angeeignete Wissen kann und muss also durch entsprechende Fortbildungen und berufliche Erfahrung ergänzt werden.

Genau solch „breit aufgestellte“ Kandidaten sind gefragt, wenn von einem Quereinstieg die Rede ist. Oder anders gesagt: Die berufliche Ausbildung beschränkt sich heute nicht mehr auf wenige Jahre nach dem Schulabschluss – sei es, dass eine klassische duale Ausbildung, sei es, dass ein Studium absolviert wird –, sodass sie nach wenigen Jahren ein für alle Mal abgeschlossen wäre, sondern geht danach weiter und ist ein Prozess für das gesamte Leben. Kompetenzen, die durch Weiterbildungen oder berufliche Erfahrungen, aber auch durch ehrenamtliches Engagement (wie beispielsweise Vorstandstätigkeiten in einem Verein) gemacht wurden, geben einem Bewerber ein ureigenes Profil und ermöglichen ihm, nicht nur in Berufen zu arbeiten, die vielleicht nicht zu seiner ursprünglichen Ausbildung passen, sondern diese sogar durch „frischen Wind“ geradezu zu bereichern.

Die Chancen und Grenzen sollen abschließend in fünf Thesen zusammengefasst werden:

  • 1. Gerade in der heutigen Zeit bietet der Arbeitsmarkt Chancen für Quereinsteiger – ein ganz individuelles Profil kann hier gegebenenfalls manch „klassischen“ Kandidaten ausstechen.
  • 2. Außer Frage steht, dass ein Quereinstieg seine Grenzen hat. Definiert werden diese durch das jeweilige Berufsfeld, aber auch durch das Profil des Bewerbers.
  • 3. Ein Quereinstieg erfordert sowohl von Arbeitgeber- als auch von Arbeitnehmerseite eine gewisse Offenheit und Flexibilität – der Lohn hierfür ist frischer Wind für das eigene Unternehmen, gegebenenfalls müssen aber vielleicht fehlende spezifische Kenntnisse durch individuell abgestimmte Schulungen nachgeholt werden.
  • 4. Für Recruiter bedeutet dies, dass ein Lebenslauf umso gründlicher gelesen werden muss: Denn die erwünschten Metakompetenzen sind dort meist nicht so offensichtlich platziert wie die berufliche Ausbildung, sondern können sich unter den Weiterbildungen, den Praktikumserfahrungen oder dem außerberuflichen Engagement „verstecken“.
  • 5. Als (alleinige) Lösung für das Problem des Fachkräftemangels taugt das Modell des fachfremden Einstiegs sicherlich nicht – wohl aber vermag es ein Mosaiksteinchen darzustellen, das zu einer ganzheitlichen Lösung beitragen kann.

Quelle: https://www.b4bschwaben.de/

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Weihnachtsspende 2023 https://blueadvisory.de/bunterkreis2023/ Fri, 08 Dec 2023 07:00:00 +0000 https://blueadvisory.de/?p=14600 Pressemeldung

Blue Advisory unterstützt Bunten Kreis mit Buch- und Geldspende

Spende kommt Familien mit chronisch, krebs- und schwerstkranken Kindern zugute

Augsburg, 08.12.2023 – Weihnachtsspende statt Kundengeschenken: Mit einer Buch- und Geldspende im Wert von insgesamt rund 2.000 Euro zeigt die Blue Advisory GmbH in Augsburg erneut Herz für Familien mit schwerstkranken Kindern. Die Spendenübergabe fand beim Bunten Kreis am Therapiezentrum Ziegelhof im Rahmen einer vorweihnachtlichen Vorlesestunde statt.

Das Feuer knisterte im weihnachtlich geschmückten Kaminzimmer, Kinderpunsch und Lebkuchen verströmten leckeren Weihnachtsduft und auf Sitzkissen und in Ohrensesseln lauschten kleine wie große Kinder den Weihnachtsgeschichten: Die Idee für diese ganze besondere Spendenübergabe hatten die Initiatoren der Buch- und Geldspende selbst, die beiden Geschäftsführer von der Augsburger Unternehmensberatung Blue Advisory, Dr. Mathias Bauer und Dr. Matthias Walter, sowie Fabian Neudert vom Marketing.

Geschichten, die das Herz berühren
„Wir haben unsere Spende ganz bewusst in eine Sach- und eine Geldspende aufgeteilt. Mit den Büchern wollen wir dazu beitragen, dass in der oft hektischen Vorweihnachtszeit Ruhe und Besinnlichkeit in die Familien einkehrt, dass Eltern ihren Kindern vorlesen und sie die gemeinsame Zeit genießen. Mit der Vorlesestunde, die der Bunte Kreis so schön gestaltet hat, haben wir unser Vorhaben zusammen auf den Weg gebracht“, sagt Dr. Mathias Bauer. Auf die 80 Ausgaben des von Blue Advisory liebevoll ausgesuchten Buches „77 Weihnachtsfenster: Geschichten, die das Herz berühren“ von Willi Hoffsümmer dürfen sich die vom Bunten Kreis begleiteten Familien wie auch die der Mitarbeitenden sowie Ehrenamtlichen freuen.

Tiere, die Kinder therapieren
Mit der Geldspende in Höhe von 1.000 Euro will Blue Advisory dringend notwendige Therapien für schwer kranke Kinder unterstützen. „Der Bunte Kreis leistet eine großartige und so wertvolle Arbeit für die betroffenen Familien. Wir möchten einen Teil dazu beitragen und werden unsere Hilfe auch künftig fortsetzen“, versichert Dr. Matthias Walter. Dabei liegt Blue Advisory besonders die tiergestützte Therapie am Ziegelhof am Herzen. Dank früherer Spenden des Unternehmens konnte bereits ein Pferd für Therapiestunden angeschafft werden. Seit letztem Jahr ist Blue Advisory Pate für das neue Therapiepferd Diego und will mit einer Spende für Futter, Hufpflege und eine Wärmedecke zum Wohl des Tieres beitragen. „Wir sind dankbar, so verlässliche Unternehmen an unserer Seite zu haben und beeindruckt vom Engagement und dem Mitgefühl, das Blue Advisory den betroffenen Familien entgegenbringt“, sagt Jacqueline Gräubig vom Bunten Kreis bei der Spendenübergabe.

Quelle Text und Bilder: Andrea Schneider, Team Öffentlichkeitsarbeit Stiftung Bunter Kreis

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Organisationstransfer meistern https://blueadvisory.de/organisationstransfer/ Mon, 18 Sep 2023 08:11:04 +0000 https://blueadvisory.de/?p=14302 „Unser Organigramm ist historisch gewachsen und schon längere Zeit nicht mehr grundlegend angepasst worden. Wir wissen nicht, ob die damit einhergehende Aufbauorganisation noch zeitgemäß ist beziehungsweise unsere Ziele unterstützt. Wie können wir bei der Analyse und möglichen Anpassung strukturiert vorgehen?“

Dr. Matthias Walter, Geschäftsführer der Augsburger Unternehmensberatung Blue Advisory GmbH und Experte für Organisationstransfer, gibt eine Einschätzung ab:

Das Organigramm eines Unternehmens ist auch für uns als externe Berater immer ein guter Einstieg in ein Projekt, da es viel über das Unternehmen aussagt und sich einige relevante Informationen daraus ableiten lassen. Dies geht über das reine Ablesen von Namen und Zuständigkeiten hinaus und gibt bspw. wertvolle Hinweise, welche Themen im Unternehmen hohe Priorität genießen oder welche Bereiche inhaltlich beziehungsweise personell zusammenhängen. Welche Themen sind beispielsweise über Stabstellen adressiert? Für welche Themen gibt es dedizierte Organisationseinheiten? Für welche nicht?

Oft hören wir in diesem Zusammenhang auch Aussagen wie „das Organigramm ist nicht aussagekräftig“ oder „daran haben wir in den letzten Jahren nicht viel gemacht“. Interessant wird es auch dann, wenn sich uns die Struktur nicht von selbst erschließt und mehr Fragen als Antworten hervorruft.

Struktur und System sind essenziell

Genau an diesem Punkt setzt auch meine Empfehlung für Sie an: Gehen Sie bei einer Überprüfung und ggf. Anpassung der Organisation strukturiert und systematisch vor! Zum Beispiel können Sie sich Prinzipien für eine zukunftssichere Organisation überlegen (oder aus Best Practices ableiten) und die heutige Aufbauorganisation daran messen. Ein solches Prinzip kann beispielsweise lauten, dass Entscheidungs- und Delegationsketten so kurz wie möglich sind und einem konsistenten und nachvollziehbaren Schema folgen oder dass die Aufbauorganisation unabhängig von einzelnen Personen ist. Auch die oben bereits erwähnte Verständlichkeit des Organigramms für Interne und Externe kann ein Prinzip sein. Behalten Sie bei der Formulierung der Prinzipien bereits auch mögliche Veränderungen im Unternehmen (zum Beispiel neue Strategien, Produkte, Märkte etc.) im Hinterkopf.

Scoring-Modelle können hilfreich sein

Bewerten Sie den heutigen Erfüllungsgrad dieser Prinzipien dann systematisch (zum Beispiel mit einem einfachen Scoring-Modell). Als Ergebnis erhalten Sie Handlungsfelder („wo müssen wir was mit welcher Wichtigkeit tun“), aber auch die Aspekte, bei denen Sie schon gut aufgestellt sind. Erarbeiten Sie dann Organisationsvarianten, welche die identifizierten Handlungsfelder adressieren und bewerten auch diese anhand des Scoring-Modells. So können Sie auch (erwartete) Verbesserungen durch die Organisationsveränderung grob bewerten.

Wichtig an dieser Stelle ist, dass es in einem solchen Organisationstransfer immer begründete Ausnahmen von einem „theoretischen“ Prinzip geben wird. Dies ist nicht schlimm, sofern Sie diese Ausnahmen sorgfältig dokumentieren.

So funktioniert die Transferphase

Wenn die neue Aufbauorganisation festgelegt und verabschiedet ist, beginnt die Phase des Transfers. Auch hier sollten Sie strukturiert vorgehen und alle zu berücksichtigenden Themen („vom neuen Türschild und Systemberechtigungen über den neuen Arbeitsvertrag bis hin zu neuen Prozessen“) im Rahmen eines „Transformation Boards“ sammeln und tracken.

Binden Sie relevante Stakeholder frühzeitig mit ein und holen Sie sich Unterstützung

Ein wesentlicher Erfolgsfaktor ist neben dem beschriebenen strukturierten Vorgehen die Einbindung relevanter Stakeholder zum „richtigen“ Zeitpunkt – so schaffen Sie essenziell wichtige Akzeptanz. Während der generelle Rahmen für die zukünftige Organisation wahrscheinlich eher im kleinen (Führungs-) Kreis diskutiert wird, empfiehlt sich die sukzessive Einbindung weiterer Leitungsebenen, je mehr man ins Detail geht. Auch eine transparente Kommunikation an die Mitarbeitenden ist ein wichtiger Faktor.

Auch empfehle ich Ihnen, sich externe Unterstützung (zum Beispiel durch eine Unternehmensberatung) zu suchen. Dies ist (unter anderem) deshalb vorteilhaft, da die Bewertung der Organisationsprinzipien nochmal durch wertvolle externe Eindrücke ergänzt werden kann und zusätzliche Impulse zum Beispiel bei der Ausarbeitung von Organisationsvarianten eingebracht werden.

Schlussendlich gilt, dass natürlich jeder Organisationstransfer einzigartig ist, da jede Organisation ihre grundeigenen Spezifika aufweist. Durch das beschriebene und größtenteils allgemeingültige Vorgehen kann jedoch die notwendige Struktur geschaffen werden – die Einbindung von externer Unterstützung schafft zusätzlich Objektivität.

Quelle: B4B Schwaben

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Grenzbereiche der Effizienz https://blueadvisory.de/grenzen-der-effizienz/ Mon, 10 Jul 2023 08:15:07 +0000 https://blueadvisory.de/?p=13245 „Woran erkennt man Grenzbereiche, wenn man mit Digitalisierung, Automatisierung und anderen fortschrittlichen Möglichkeiten die Prozesse im Unternehmen auf Effizienz trimmen will – ohne Mitarbeitende zu verängstigen oder deren Talente zu beschneiden? Anders gefragt: Auf wieviel Effizienz darf man zugunsten des ‚human factors‘ verzichten?“ 

Unser Experte Dr. Mathias Bauer, Geschäftsführer der Blue Advisory GmbH, antwortet: 

Das ist definitiv eine sehr relevante Frage, mit der sich heutzutage auch immer mehr Mitarbeitende und demnach auch die Unternehmen beschäftigen (müssen).

Die Identifizierung von Grenzbereichen, in denen die Implementierung von Digitalisierung, Automatisierung und anderen fortschrittlichen Tools die Mitarbeitenden verängstigen oder deren Talente beeinträchtigen kann, erfordert in jedem Falle eine umfassende Betrachtung der betroffenen Prozesse und der Kultur des Unternehmens.

Die Veränderungsbereitschaft der Mitarbeitenden ist ein wichtiger Faktor für den Erfolg von digitalen Transformationsprozessen. Wenn jedoch die Veränderungen zu schnell oder zu umfassend sind, kann dies zu Verunsicherungen und Widerständen führen. Es ist wichtig, den Prozess der Veränderung schrittweise und transparent zu gestalten und die Mitarbeitenden frühzeitig und umfassend einzubeziehen.

Eine Betrachtung sollte mindestens den (notwendigen) Grad an menschlicher Interaktion berücksichtigen, da beispielsweise bestimmte Branchen oder Funktionen, in denen eine persönliche Interaktion unerlässlich ist, dies erfordern. Ebenso sollten potenzielle Auswirkungen auf die Gesundheit und Arbeitssicherheit geprüft werden (Stichwort: autonome Roboter in gefährlichen Arbeitsumgebungen). Auch sollten die Auswirkungen auf die Arbeitsplatzsicherheit und damit die möglichen Folgen für die betroffenen Mitarbeitenden sorgfältig abgewogen werden.

In Bezug auf die Frage, wie viel Effizienz zugunsten des „human factors“ aufgegeben werden sollte, gibt es keine einheitliche Antwort. Es ist jedoch wichtig, dass Unternehmen die Balance zwischen Effizienz und dem Schutz und der Unterstützung ihrer Mitarbeitenden finden. Ein partnerschaftlicher Ansatz mit den Mitarbeitenden, bei dem deren Bedenken und Perspektiven in den Entscheidungsprozess einbezogen werden, kann hier hilfreich sein.

Effizienzsteigerung durch Digitalisierung: Vorgehensweise zur Einbeziehung der Mitarbeitenden und Anpassung der Unternehmenskultur

Um mit der Betrachtung der Effizienzfrage zu beginnen, würde ich zunächst eine gründliche Analyse der aktuellen Geschäftsprozesse und -systeme durchführen, um die Potenziale für Digitalisierung, Automatisierung und andere Technologien zu identifizieren. Dabei würden auch die Auswirkungen auf die Mitarbeitenden und deren Talente berücksichtigt werden.

Bei der Umsetzung dieser Technologien ist es – wie oben bereits beschrieben – wichtig, dass das jeweilige Unternehmen die Mitarbeitenden frühzeitig einbezieht, um deren Bedenken und Perspektiven zu berücksichtigen. Dies kann in Form von Workshops, Schulungen und anderen Kommunikationsmaßnahmen geschehen.

Zur Identifizierung von Grenzbereichen ist es wichtig, auch die Kultur des Unternehmens zu berücksichtigen. Wenn beispielsweise das Unternehmen eine lange Tradition hat und eine hohe Bindung an bestehende Arbeitsprozesse und -systeme besteht, kann dies zu Widerständen gegen Veränderungen führen. In solchen Fällen ist es wichtig, eine schrittweise und transparente Veränderungsstrategie zu entwickeln, die die Mitarbeitenden einbezieht.

Balance finden: Kosten-Nutzen-Analyse und partnerschaftlicher Ansatz zur Optimierung von Effizienz und Mitarbeiterzufriedenheit

Wenn es um die Frage geht, wie viel Effizienz zugunsten des „human factors“ aufgegeben werden sollte, würde ich empfehlen, eine sorgfältige Kosten-Nutzen-Analyse durchzuführen, um die Auswirkungen der Technologien auf die Mitarbeitenden und das Unternehmen insgesamt zu bewerten. Ein partnerschaftlicher Ansatz mit den Mitarbeitenden kann helfen, eine ausgewogene Balance zwischen Effizienz und Mitarbeiterzufriedenheit zu finden und die Umsetzung von Technologien erfolgreich zu gestalten.

Sie haben Rückfragen an Dr. Mathias Bauer, oder wünschen eine tiefergehende Beratung? Dann nehmen Sie jetzt direkt Kontakt auf.

Quelle: B4B Schwaben

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