4.3. 12.10 Uhr
Wenn ein Flug wegen Problemen bei der Sicherheitskontrolle verspätet startet, kann das ein „außergewöhnlicher Umstand“ sein. Entscheidet sich eine Fluggesellschaft aber selbst, auf verspätete Passagiere eines anderen Flugs zu warten, und verursacht damit weitere Verspätungen, muss sie betroffenen Reisenden dennoch eine Entschädigung zahlen. Das hat das Gericht der Europäischen Union entschieden.