PartnerGate Domain-Management https://www.partnergate.com/ Ihr Domain Management Partner Tue, 02 Jul 2024 08:25:08 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.2.9 181126099 .EU-Domains: Die Top-Option für Domain-Profis https://www.partnergate.com/eu-domains-die-top-option-fuer-domain-profis/ Mon, 01 Jul 2024 09:00:50 +0000 https://www.partnergate.com/?p=7303 .EU-Domains: Die Top-Option für Domain-Profis   Warum der Weiterverkauf von .EU-Domains eine lukrative Geschäftsmöglichkeit für Reseller, Domainer, Hosting-Anbieter und Webagenturen bietet In der Welt des Online-Marketings und der Webentwicklung ist die Auswahl der richtigen Domain von entscheidender Bedeutung. Sie dient als digitale Visitenkarte für Unternehmen und kann maßgeblich zum Erfolg einer Online-Präsenz beitragen. In diesem

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.EU-Domains:
Die Top-Option für Domain-Profis

 

Warum der Weiterverkauf von .EU-Domains eine lukrative Geschäftsmöglichkeit für Reseller, Domainer, Hosting-Anbieter und Webagenturen bietet

In der Welt des Online-Marketings und der Webentwicklung ist die Auswahl der richtigen Domain von entscheidender Bedeutung. Sie dient als digitale Visitenkarte für Unternehmen und kann maßgeblich zum Erfolg einer Online-Präsenz beitragen. In diesem Zusammenhang gewinnt der Weiterverkauf von Domains eine immer größere Bedeutung, insbesondere im Hinblick auf .EU-Domains. Hier sind einige Gründe, warum der Weiterverkauf von .EU-Domains eine äußerst attraktive Geschäftsmöglichkeit für Reseller, Domainer, Hosting-Anbieter und Webagenturen darstellt:

1. Geografische Relevanz: Die .EU-Domain ist die offizielle Top-Level-Domain (TLD) der Europäischen Union. Sie bietet eine klare geografische Zuordnung und ist daher besonders attraktiv für Unternehmen, die in Europa ansässig sind oder ihre Dienstleistungen und Produkte auf den europäischen Markt ausrichten. Durch den Verkauf von .EU-Domains können Reseller und Webagenturen ihren Kunden eine geografisch relevante Option bieten, die deren Online-Präsenz stärkt.

2. Markenbildung und Vertrauensbildung: Eine .EU-Domain kann das Vertrauen potenzieller Kunden stärken, insbesondere bei Unternehmen, die international tätig sind oder internationale Kunden ansprechen möchten. Sie signalisiert Professionalität, Authentizität und eine Verpflichtung zur europäischen Gemeinschaft. Durch den Verkauf von .EU-Domains können Reseller und Webagenturen ihren Kunden helfen, eine starke Online-Marke aufzubauen und das Vertrauen ihrer Zielgruppe zu gewinnen.

3. Verfügbarkeit und Vielfalt: Im Vergleich zu anderen TLDs wie .com oder .net sind .EU-Domains oft noch in größerer Vielfalt verfügbar. Dies bietet Resellern und Webagenturen die Möglichkeit, ihren Kunden eine breite Auswahl an Domainnamen anzubieten, die deren individuellen Bedürfnissen und Markenstrategien entsprechen. Darüber hinaus können Domainer von der Verfügbarkeit attraktiver .EU-Domains profitieren, die potenziell hohe Renditen beim Weiterverkauf erzielen können.

4. SEO-Vorteile: Lokale Suchmaschinenoptimierung (SEO) ist entscheidend für den Erfolg einer Website, insbesondere für Unternehmen mit einem regionalen Fokus. Eine .EU-Domain kann dazu beitragen, die Sichtbarkeit einer Website in europäischen Suchmaschinen zu verbessern und das Ranking in lokalen Suchergebnissen zu steigern. Dies ist ein weiterer Aspekt, den Reseller und Webagenturen bei der Vermarktung von .EU-Domains hervorheben können, um ihren Kunden einen Mehrwert zu bieten.

5. Investitionspotenzial: Für Domainer bieten .EU-Domains ein attraktives Investitionspotenzial. Durch den Kauf und Weiterverkauf von wertvollen .EU-Domains können Domainer bedeutende Gewinne erzielen, insbesondere wenn sie auf Trends, Schlüsselwörter oder geografische Bezeichnungen abzielen, die eine hohe Nachfrage auf dem Markt haben. Der Markt für Domain-Investitionen ist dynamisch und bietet ständig neue Chancen für profitable Geschäfte.

Insgesamt bietet der Weiterverkauf von .EU-Domains eine Vielzahl von Vorteilen für Reseller, Domainer, Hosting-Anbieter und Webagenturen. Durch die Bereitstellung geografisch relevanter, vertrauenswürdiger Domainoptionen können sie ihren Kunden helfen, eine starke Online-Präsenz aufzubauen und ihr Geschäft erfolgreich auszubauen. Mit der steigenden Bedeutung des digitalen Marketings und der Online-Präsenz ist der Markt für .EU-Domains ein vielversprechendes Terrain für erfolgreiche Geschäfte und Investitionen.

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Erfolgreiche Content-Erstellung mit .BIO https://www.partnergate.com/erfolgreiche-content-erstellung-mit-bio/ Wed, 15 Mar 2023 09:52:52 +0000 https://www.partnergate.com/?p=7177 Erfolgreiche Content-Erstellung mit .BIO Ein Gastbeitrag von Mariah Reilly von Identity Digital Die Erstellung von Online-Inhalten entwickelt sich weiter, da immer mehr Content-Ersteller auf "Link in Bio"-Tools zurückgreifen, um ihre Inhalte zu präsentieren und ihre Online-Präsenz besser zu monetarisieren. Hier diskutiert Mariah Reilly von Identity Digital, wie Reseller von diesem Trend profitieren können, indem sie

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Erfolgreiche Content-Erstellung mit .BIO

Ein Gastbeitrag von Mariah Reilly von Identity Digital

Die Erstellung von Online-Inhalten entwickelt sich weiter, da immer mehr Content-Ersteller auf „Link in Bio“-Tools zurückgreifen, um ihre Inhalte zu präsentieren und ihre Online-Präsenz besser zu monetarisieren. Hier diskutiert Mariah Reilly von Identity Digital, wie Reseller von diesem Trend profitieren können, indem sie .BIO-Domains an ihre Kunden anbieten.

Für viele ist das Erstellen von Online-Inhalten nicht nur ein Hobby – es ist ein Vollzeitjob. Oder zumindest ist es etwas, von dem sie hoffen, dass es sich irgendwann zu einer lukrativen Karriere entwickelt. Eine Karriere, die es ihnen nicht nur ermöglicht, den 9-to-5-Job aufzugeben, sondern sie auch in den Bereich des Internet-Ruhms katapultiert.
Bis 2022 wurde die Online-Erstellerwirtschaft auf geschätzte 100 Milliarden US-Dollar bewertet. Es ist ein großes Geschäft. Für diejenigen mit der Erfolgsformel bieten Plattformen wie Instagram, YouTube und TikTok einen Einstieg in den Ruhm und Erfolg. Aber es ist nicht immer einfach, dorthin zu gelangen.

Mit über 200 Millionen aktiven Content-Erstellern ist der Wettbewerb hart. Für diejenigen, die gerade erst anfangen, besteht ihre größte Herausforderung zunächst darin, eine Zielgruppe aufzubauen und dann ihre Anhänger monetarisieren zu können.

Verbindung über Plattformen hinweg

Es ist immer eine gute Idee, Profile auf mehreren Plattformen zu haben, sowohl für etablierte als auch angehende Content-Ersteller. Dies ist nicht nur wichtig für den Aufbau einer Zielgruppe, sondern auch aus einem anderen Grund.

Ein produktiver TikTok-Ersteller, der keine aktive Präsenz auf YouTube hat, lässt effektiv Geld auf dem Tisch liegen. Darüber hinaus haben beide Plattformen ihre eigenen Revenue-Sharing-Programme, die sich häufig ändern. Durch die Verbreitung ihrer Arbeit können sie sich besser gegen Plattformvolatilität schützen.
Aber am wichtigsten ist, dass Ersteller nicht auf einen einzigen Social-Media-Service beschränkt sein sollten. Durch die Nutzung mehrerer Plattformen können sie verschiedene Arten von Inhalten erstellen – wie Kurzvideos auf TikTok und detailliertere Videos auf YouTube.

Dies schafft einen Teufelskreis. Bleiben wir beim Beispiel videobasierter Content-Ersteller: Sie könnten feststellen, dass Aktivitäten auf TikTok Follower und Ansichten auf YouTube fördern und umgekehrt. Aber das kann nur geschehen, wenn es eine offensichtliche Verbindung zwischen den beiden Plattformen gibt.
Hier kommen Link-Aggregationsdienste – oft als „Link in Bio“-Tools bezeichnet – ins Spiel. Diese Tools ermöglichen es Erstellern, eine einzige Webseite zu generieren, die Links zu all ihren Profilen auf verschiedenen Plattformen enthält. Indem sie den Link zu dieser Seite in ihrer Biografie platzieren, können sie ihr Publikum schnell zu all ihren Inhalten über verschiedene Plattformen hinweg führen.
Da „Link in Bio“-Tools bei Erstellern immer beliebter werden, werden auch benutzerdefinierte Webadressen immer gefragter. Der Grund dafür ist, dass sie es den Urhebern ermöglichen, ihre persönliche Marke besser widerzuspiegeln und gleichzeitig ihre Inhalte zu bündeln. Für Wiederverkäufer stellt dies eine potenziell bedeutende Gelegenheit dar, einen wachstumsstarken Markt zu erschließen.

Aufbau von Glaubwürdigkeit durch „Link in Bio“

Viele Online-Plattformen – wie TikTok, YouTube und Facebook – bieten ihren größten und erfolgreichsten Urhebern ein Programm zur Umsatzbeteiligung an. Diese Programme helfen den Autoren zwar, ihre Rechnungen zu bezahlen, sind aber nicht die lukrativste (oder zuverlässigste) Einnahmequelle. Um die Erstellung von Inhalten zu einem Vollzeitjob zu machen, müssen sie sich anderweitig umsehen.

Laut einer im Jahr 2021 veröffentlichten Umfrage sind Markenverträge die Haupteinnahmequelle für 31 Prozent aller Inhaltsersteller. Diese können enorm profitabel sein, selbst für diejenigen mit einer kleineren Fangemeinde. Einfach ausgedrückt: Kreative können mit Markenverträgen eine Menge Geld verdienen. Allerdings müssen sie zunächst zeigen, dass sie ein glaubwürdiger, professioneller Schöpfer sind, der einen Mehrwert bieten kann.

Wenn sie den Punkt erreichen, an dem Marken mit ihnen an Kampagnen arbeiten wollen, müssen sie sich von ihrer besten Seite zeigen. Etwas so Einfaches wie ein „Link im Lebenslauf“ zeigt, dass sie sowohl persönlich als auch finanziell in ihre eigene Arbeit investieren. Dass es ihnen ernst damit ist, Inhalte in ein echtes Geschäft zu verwandeln. Und dass sie jemand sind, mit dem eine Marke zusammenarbeiten möchte.

Die beste Adresse für den Job

Da alle Blicke auf einen Link gerichtet sind, ist die Webadresse, die ein Urheber wählt, wichtiger denn je. Angesichts der weiten Verbreitung des Begriffs „Link in Bio“ ist es nur logisch, dass sich viele für eine .BIO-Webadresse entscheiden. Sie ist kurz, relevant und auf den Punkt gebracht. Wichtig ist, dass noch Millionen von freien .BIO-Webadressen zur Verfügung stehen, so dass die Content Ersteller auswählen können, was ihre persönliche Marke und Online-Präsenz am besten repräsentiert.

Bei Identity Digital haben wir ein immenses Wachstum bei .BIO festgestellt: fast 30 % Zuwachs bei den registrierten .BIO-Domains im letzten Jahr. Und wir haben vor, diesen Trend noch weiter auszubauen. Wir prüfen Partnerschaften mit Unternehmen, die „Link in Bio“-Lösungen anbieten, arbeiten daran, die Affinität zu .BIO zu erhöhen, und passen unsere Preisgestaltung an, um den Kunden dort abzuholen, wo sie sich in ihrer Domain-Kaufphase befinden. Für diejenigen, die Domains verkaufen, bietet sich somit eine große Chance, von diesem Anstieg zu profitieren und die wachstumsstarke Kreativwirtschaft anzusprechen.

.BIO ist auch bei PartnerGate erhältlich. Reseller können sich für ein Rabattangebot anmelden, indem sie sich an ihren Kundenbetreuer wenden. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung und informieren Sie sich noch heute über weitere Partnerschaftsmöglichkeiten.

Kontaktieren Sie uns jetzt

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PartnerGate besucht das Domainpulse 2023 bei der SWITCH https://www.partnergate.com/partnergate-besucht-das-domainpulse-2023-bei-der-switch/ Thu, 02 Feb 2023 10:29:27 +0000 https://www.partnergate.com/?p=7133 PartnerGate besucht das Domainpulse 2023 bei der SWITCH Wir sind begeistert, dass wir dieses Jahr am Domainpulse 2023 bei der SWITCH teilnehmen werden. Der Event findet am 06.02. und 07.02.2023 in Winterthur, Schweiz statt und bietet eine einzigartige Gelegenheit, um mit Branchenkollegen, Kunden und Partnern in Kontakt zu treten und wertvolle Einblicke in die neuesten

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PartnerGate besucht das Domainpulse 2023 bei der SWITCH

Wir sind begeistert, dass wir dieses Jahr am Domainpulse 2023 bei der SWITCH teilnehmen werden. Der Event findet am 06.02. und 07.02.2023 in Winterthur, Schweiz statt und bietet eine einzigartige Gelegenheit, um mit Branchenkollegen, Kunden und Partnern in Kontakt zu treten und wertvolle Einblicke in die neuesten Trends und Entwicklungen im Bereich der Domain-Branche zu erhalten.

Wir können es kaum erwarten, unser Team vor Ort zu präsentieren und unsere Produkte und Lösungen zu präsentieren. Darüber hinaus erwarten wir spannende Diskussionen und Netzwerkmöglichkeiten mit anderen Branchenexperten.

Wenn Sie bei diesem großartigen Event dabei sein möchten, besuchen Sie uns an unserem Stand oder vereinbaren Sie einen Termin mit uns unter „[email protected]“. Wir werden uns freuen, Sie kennenzulernen und über unsere Lösungen und Services zu sprechen.

Wir blicken mit Vorfreude auf den Domainpulse 2023 bei der SWITCH und hoffen, Sie dort zu sehen!

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Identifizierungspflicht für Domaininhaber: EU-Parlament verabschiedet NIS 2-Richtlinie https://www.partnergate.com/eu-parlament-verabschiedet-nis-2/ Mon, 19 Dec 2022 09:50:40 +0000 https://www.partnergate.com/?p=7079 EU-Parlament verabschiedet NIS 2-Richtlinie mit Identifizierungspflicht für Domaininhaber Ein Gastbeitrag von Fach- und Rechtsanwalt Hagen Hild   Bereits 2020 hatte die EU- Kommission bekannt gemacht, dass die bestehende Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit (NIS -Richtlinie) durch eine überarbeitete Richtlinie zur Stärkung der Cybersicherheit ersetzt werden soll, der NIS 2-Richtlinie. Nun stimmte das EU-Parlament über den

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EU-Parlament verabschiedet NIS 2-Richtlinie mit Identifizierungspflicht für Domaininhaber

Ein Gastbeitrag von Fach- und Rechtsanwalt Hagen Hild

 

Bereits 2020 hatte die EU- Kommission bekannt gemacht, dass die bestehende Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit (NIS -Richtlinie) durch eine überarbeitete Richtlinie zur Stärkung der Cybersicherheit ersetzt werden soll, der NIS 2-Richtlinie.

Nun stimmte das EU-Parlament über den Entwurf der Richtlinie ab und verabschiedete diesen mit einer Mehrheit von 577 zu 6 Stimmen bei 31 Enthaltungen.

 

Neuerungen durch die NIS 2-Richtlinie

Durch die Richtlinie sollen die Vorschriften über die Anforderungen und die Umsetzung der Maßnahmen zur Cybersicherheit in den Mitgliedsstaaten angeglichen werden, sodass eine wirksame Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten möglich ist. Beispielsweise wird der Anwendungsbereich nun EU-weit einheitlich festgelegt, während zuvor die Mitgliedsstaaten diesen selbst bestimmen konnten. Die NIS 2-Richrlinie legt einen Schwellenwert für die Größe von Einrichtungen fest, ab welchem sie als „Betreiber wesentlicher Dienste“ einzuordnen sind und damit in den Anwendungsbereich der Vorschriften fallen. Einrichtungen im Bereich Verteidigung, nationale Sicherheit, öffentliche Sicherheit und Strafverfolgung sind davon jedoch ausgeschlossen, genauso wie die Justiz, Parlamente und Zentralbanken.

Außerdem wird durch die Richtlinie das Europäische Netzwerk der Verbindungsorganisationen für Cyberkrisen (EU-CyCLONe) eingeführt, das die Koordination und Bewältigung von Cybervorfällen unterstützen und den Austausch zwischen Mitgliedsstaaten und EU-Organen sicherstellen soll.

 

Speichern von Registrierungsdaten

Eine große Änderung kommt durch den Art. 28 der Richtlinie. Dieser regelt die „Datenbank der Domänennamen-Registrierungsdaten“. Die Vorschrift verpflichtet die EU-Mitgliedsstaaten dazu, dass Registries die personenbezogenen Daten, im Rahmen des EU-Datenschutzrechts, sammeln und pflegen, sodass Domain-Inhaber und Domain-Registrare identifiziert werden können. Gespeichert werden sollen die Domain, das Datum der Registrierung, der Name des Domäneninhabers, seine E-Mail-Adresse und Telefonnummer und die Kontakt-E-Mail-Adresse und Telefonnummer der Anlaufstelle, die den Domänennamen verwaltet. Außerdem sollen die TLD-Namenregister über Überprüfungsverfahren verfügen, um Genauigkeit und Vollständigkeit der Angaben in der Datenbank zu gewährleisten. Daten, die nicht personenbezogen sind, sollen außerdem öffentlich zugänglich sein.

 

Kritik

Kritik an der Vorschrift kam zum einen von der Piratenpartei. Eine Identifizierungspflicht für Domaininhaber habe nichts mit Cybersicherheit zu tun. Dies habe auch Folgen für Menschenrechts- und Demokratieaktivisten, wenn diese Pflicht auch von anderen Staaten wie dem Iran, Russland oder China übernommen würde. Politische Aktivisten bräuchten die Möglichkeit der Anonymität im Netz

Auch die Denic äußerte sich kritisch. Auch aus ihrer Sicht sei die Identifizierungspflicht nicht erforderlich für die Sicherheit, Stabilität und Resilienz der DNS, da die Identifikation der Person, die die Domain registriert hat, nicht zwangsläufig mit demjenigen übereinstimmt, der tatsächlich die Kontrolle über den Namensraum ausübe.

 

Die Richtlinie muss nun innerhalb von 21 Monaten nach ihrem Inkrafttreten durch die Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.

 

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Die vollständige Besprechung des Beitrags finden Sie unter: https://www.kanzlei.biz/kanzlei-blog/eu-parlament-verabschiedet-nis-2-richtlinie-mit-identifizierungspflicht-fuer-domaininhaber-16-12-2022/

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„Meet & Greet the Registries“ beim PartnerGate Wiesn Event https://www.partnergate.com/themenabend-mit-partnergate-und-eurid/ Thu, 29 Sep 2022 13:26:37 +0000 https://www.partnergate.com/?p=6991 "Meet & Greet the Registries" beim PartnerGate Wiesn Event Nach zwei Jahren Zwangspause freuen wir uns sehr, dass wir am 20.09.2022 endlich die Gelegenheit dazu hatten, Kunden und Vertreter mehrerer Registrierungsstellen wieder persönlich begrüßen zu dürfen: Bei der in Zusammenarbeit zwischen PartnerGate und EURid organisierten Veranstaltung trafen wir uns hierzu erstmalig in einer Konstellation aus

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„Meet & Greet the Registries“ beim PartnerGate Wiesn Event

Nach zwei Jahren Zwangspause freuen wir uns sehr, dass wir am 20.09.2022 endlich die Gelegenheit dazu hatten, Kunden und Vertreter mehrerer Registrierungsstellen wieder persönlich begrüßen zu dürfen:

Bei der in Zusammenarbeit zwischen PartnerGate und EURid organisierten Veranstaltung trafen wir uns hierzu erstmalig in einer Konstellation aus den Registries EURid, DENIC, Nic.at und Switch – zusammen mit Partnern und Gewinnern der Verlosung aus unserem Newsletter.

Den Rahmen hierfür bildete ein „Meet & Greet the Registries“ in unseren Geschäftsräumen als Vorabveranstaltung zur abendlichen „PartnerGate Wiesn“.
Nach der Begrüßung durch Geschäftsführer Johannes Steck und einem Bericht von Kerstin Vermoehlen (EURid) zu aktuellen Marketing-Programmen und Entwicklungen v.a. aus dem Bereich neuer Security-Verfahren wie der Pre-Delegation Prüfung fand ein reger Austausch zwischen allen Beteiligten statt.

Im Anschluss daran ließen wir gemeinsam den Abend bei einem abwechslungsreichen Programm mit bayrischen Schmankerln, musikalischer Unterhaltung und weißblauer Gemütlichkeit im neuen Volkssängerzelt Schützenlisl auf dem Münchner Oktoberfest ausklingen.
Wir möchten uns an dieser Stelle noch einmal herzlich bei allen Teilnehmenden für den gelungenen Abend sowie die angenehmen und konstruktiven Gespräche bedanken.

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DNSSEC jetzt für nahezu alle TLDs im PartnerGate aktivierbar https://www.partnergate.com/dnssec-jetzt-fuer-nahezu-alle-tlds-im-partnergate-aktivierbar/ Fri, 15 Jul 2022 13:54:31 +0000 https://www.partnergate.com/?p=6939 DNSSEC jetzt für nahezu alle TLDs im PartnerGate aktivierbar Sie haben uns mitgeteilt, was Sie sich wünschen und wir setzen es um! Eine wesentliche Erkenntnis unserer kürzlich durchgeführten Kundenzufriedenheitsumfrage war der Wunsch unserer Partner, DNSSEC auf all unseren Nameservern nutzen zu können. Dies haben wir zum Anlass genommen, dieses Projekt entsprechend zu priorisieren und

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DNSSEC jetzt für nahezu alle TLDs im PartnerGate aktivierbar

Sie haben uns mitgeteilt, was Sie sich wünschen und wir setzen es um! Eine wesentliche Erkenntnis unserer kürzlich durchgeführten Kundenzufriedenheitsumfrage war der Wunsch unserer Partner, DNSSEC auf all unseren Nameservern nutzen zu können. Dies haben wir zum Anlass genommen, dieses Projekt entsprechend zu priorisieren und freuen uns sehr Ihnen nun mitteilen zu können, dass DNSSEC für nahezu alle TLDs im PartnerGate aktiviert werden kann.

Damit steht ein für den Betrieb einer Domain wichtiges Sicherheitsfeature allen unseren Partner, sowohl auf unserer Unicast-, als auch auf der Anycast-DNS-Infrastruktur zur Verfügung.

DNSSEC bei PartnerGate und Aktivierung

Bei der Implementierung im PartnerGate Domain Management System haben wir besonderen Wert auf die unkomplizierte Aktivierung von DNSSEC gelegt. Allen Nutzern soll es durch wenige Klicks möglich sein, DNSSEC zu aktivieren und die erfolgreiche Aktivierung zu überprüfen. Vorkenntnisse oder ein tieferes Verständnis der technischen Zusammenhänge ist nicht erforderlich – es bedarf nur der Aktivierung über die entsprechende Option in der Domain-Detailseite (siehe Fotostrecke).

 

Diese Funktionalität steht Ihnen bei allen generischen und länderspezifischen TLDS zur Verfügung. Das PartnerGate-System übernimmt dabei die Signierung der Zone und überträgt die erforderlichen Schlüsseldaten an die jeweiligen Registrierungsstellen. Nach erfolgter Aktivierung kann die Signierung der Zone über den Link „DNSSEC Validierung“ überprüft werden – hier ist lediglich zu beachten, dass die vollständige Signierung abhängig von der Registrierungsstelle erst nach einigen Minuten bis einigen Stunden angezeigt wird.

Sollten Sie sich entscheiden DNSSEC bei einer bestimmten Domain wieder zu entfernen (z.B. bei einem bevorstehenden Transfer), dann bedarf es gleichfalls nur eines Klicks und die Schlüssel werden wieder entfernt. Die Auftragsübersicht bietet Ihnen entsprechende Filter, um den effizienten Zugriff au die mit DNSSEC gesicherten Domains zu gewährleisten.

Konditionen & Verfügbarkeit

PartnerGate bietet dieses wichtige Sicherheitsfeature ohne zusätzliche Kosten an. Die Aktivierung können Sie ab sofort auf Domainebene vornehmen. Eine Implementierung in unsere Massenaufträge und unsere Echtzeit-Schnittstelle wird zeitnah zur Verfügung stehen.

Warum DNSSEC?

Domain Name System Security Extensions (DNSSEC) sind eine Reihe von Erweiterungen, die die Sicherheit des Domain Name System (DNS)-Protokolls erhöhen, indem sie die Validierung von DNS-Antworten ermöglichen. Mit DNSSEC ist das DNS-Protokoll viel weniger anfällig für bestimmte Arten von Angriffen, insbesondere für DNS-Spoofing und DNS Cache-Poisoning, da manipulierte DNS-Daten sicher erkannt und deren Nutzung somit verhindert werden kann.

Das Original-DNS-Protokoll liefert die DNS-Informationen als ungesichert in Textform und verfügt selbst über keine Schutzmechanismen. Eine nachträgliche Manipulation der Nachrichten ist daher nicht auszuschließen. Der Empfänger einer DNS-Antwort kann weder überprüfen, ob die Nachricht tatsächlich vom angefragten DNS-Server stammt, noch ob die gelieferten Daten korrekt sind. Somit besteht die Gefahr, dass User auf Webseiten mit gefälschten und potenziell gefährlichen Inhalten weitergeleitet werden können. DNSSEC schließt diese Sicherheitslücke, sofern auch client-seitig DNSSEC-validierende DNS-Resolver genutzt werden.

Um die Authentizität der vom DNS-Server bereitgestellten Antwort zu gewährleisten und so sicherzustellen, dass User auch auf der Website landen, die sie tatsächlich besuchen möchten, empfehlen wir die generelle Aktivierung von DNSSEC.

Obwohl DNSSEC die DNS-Sicherheit erhöht, ist es keine umfassende Lösung. DNSSEC schützt nicht vor DDoS-Angriffen (Distributed Denial of Service), gewährleistet nicht die Vertraulichkeit des Datenaustauschs durch Verschlüsselung von Inhalten und verhindert nicht das Spoofing von IP-Adressen. Auch Angriffstechniken wie Phishing werden durch DNSSEC nur erschwert, aber grundsätzlich nicht verhindert. Andere Schutzebenen wie DDoS-Abwehr, Website-Validierung, SSL-Verschlüsselung (Secure Sockets Layer) und Zwei-Faktor-Authentifizierung sind ebenfalls wichtig, um das Internet sicherer zu machen. Der Einsatz dieser Mechanismen kann zusammen mit DNSSEC erfolgen und teilweise sogar dadurch erleichtert werden.

Für die dedizierte Überwachung einer Domain bietet PartnerGate mit dem Domain Guardian einen weiteren Schutzmechanismus an. Mehr dazu finden Sie in unserem Blogbeitrag.
Falls Sie mehr über unsere Anycast-Nameserver-Infrastruktur erfahren möchten, finden Sie hier mehr.

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EU möchte Cybersicherheit mit der NIS 2-Richtlinie stärken https://www.partnergate.com/eu-moechte-cybersicherheit-mit-der-nis-2-richtlinie-staerken/ Fri, 01 Jul 2022 13:37:40 +0000 https://www.partnergate.com/?p=6932 EU möchte Cybersicherheit mit der NIS 2-Richtlinie stärken Ein Gastbeitrag von Fach- und Rechtsanwalt Hagen Hild   NIS 2 soll nun bald die bestehende Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit (NIS-Richtlinie) ersetzen. Ziel der EU ist es mit dieser Richtlinie die Cybersicherheit zu stärken. Das soll vor allem dadurch erreicht werden, indem die Unterschiede bezüglich der

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EU möchte Cybersicherheit mit der NIS 2-Richtlinie stärken

Ein Gastbeitrag von Fach- und Rechtsanwalt Hagen Hild

 

NIS 2 soll nun bald die bestehende Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit (NIS-Richtlinie) ersetzen. Ziel der EU ist es mit dieser Richtlinie die Cybersicherheit zu stärken. Das soll vor allem dadurch erreicht werden, indem die Unterschiede bezüglich der Anforderungen an die Cybersicherheit in den verschiedenen Mitgliedsstaaten aufgehoben und durch festgelegte Mindestvorschriften ersetzt werden.

 

Klarnamenspflicht möglich

In dem Art. 23 der Richtlinie soll es um „Datenbanken der Domänennamen und Registrierungsdaten“ gehen. Durch die darin enthaltenen Regelungen kann es eventuell zu einer Klarnamenspflicht für Domaininhaber kommen. Bei natürlichen Personen sollen zwar keine personenbezogenen Daten im WHOIS einsehbar sein, bei juristischen Personen sollen jedoch mindestens Namen, Post- und E-Mail-Adresse sowie Telefonnummern des tatsächlichen Domaininhabers veröffentlicht werden. Dabei soll es Aufgabe der Domaindienstleister sein diese Daten zu sammeln und auch zu verifizieren. Möglich ist, dass ICANN deshalb Änderungen im WHOIS vornehmen muss.

 

Kritik

Der Art. 23 wird hierbei jedoch stark unter anderem von der Internet Infrastructure Coalition (I2Coalition) kritisiert. Der Wortlaut soll zu ungenau sein, was wiederum zu Abweichungen und Konflikten zwischen den Mitgliedsstaaten führen kann, weil nicht klar ist welche Anforderungen an die Domaindienstleister gestellt werden müssen. Bemängelt wurde vor allem die Fehlende Differenzierung zwischen Registries, der zentralen Registrierungsstelle für Domainnamen, und Registraren. Beide sammeln und verwalten nicht dieselben Daten.

 

Die I2Coalition fordert außerdem, dass das Prinzip der Datensparsamkeit im Hinblick auf all die nach der NI2 zu speichernden Daten gewahrt wird. Auch die Frage, wer diese Daten abfragen darf ist aus ihrer Sicht nicht eindeutig genug festgelegt.

 

Weitere Änderungen durch die NIS 2

Das Netzwerk der Verbindungsorganisationen für Cyberkrisen, EU-CyCLONe, soll durch die Richtlinie eingerichtet werden. Dadurch soll die Koordination und Bewältigung von Cybervorfällen unterstützt und der Austausch zwischen Mitgliedsstaaten und EU-Organen sichergestellt werden.

 

Außerdem weitet die NIS 2 den Anwendungsbereich im Vergleich zur vorgehenden NIS-Richtlinie aus. Es wird ein Schwellenwert bzgl. der Größe von Unternehmen eingeführt, um festzustellen, ob sie als Betreiber wesentlicher Dienste eingestuft werden und somit in den Anwendungsbereich fallen. Zuvor war es in der Hand der Mitgliedsstaaten die jeweiligen Kriterien festzulegen.

 

Nach der vorläufigen Einigung zwischen dem Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament muss diese noch gebilligt werden. Wenn die Richtlinie in Kraft getreten ist, haben die Mitgliedsstaaten 21 Monate Zeit, um diese umzusetzen.

 

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Rechtsanwalt Hagen Hild

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Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz

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Die vollständige Besprechung des Beitrags finden Sie unter: https://www.kanzlei.biz/kanzlei-blog/eu-moechte-cybersicherheit-mit-der-nis-2-richtlinie-staerken-03-06-2022/

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PartnerGate offizieller Partner des Golfsrudel Charity Cups https://www.partnergate.com/partnergate-offizieller-partner-des-golfsrudel-charity-cups/ Thu, 23 Jun 2022 11:34:22 +0000 https://www.partnergate.com/?p=6922 PartnerGate offizieller Partner des Golfsrudel Charity Cups Wir freuen uns, erneut als offizieller Partner des diesjährigen Golfsrudel Charity Cups 2022 zugunsten von zur Flucht gezwungenen ukrainischen Kindern auftreten zu können. Am 09. Juli 2022 veranstaltet das Golfsrudel - eine unabhängige Vereinigung zur Generalisierung des Golfsports - den diesjährigen Charity Cup in Aschheim, dem einzigen

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PartnerGate offizieller Partner des Golfsrudel Charity Cups

Wir freuen uns, erneut als offizieller Partner des diesjährigen Golfsrudel Charity Cups 2022 zugunsten von zur Flucht gezwungenen ukrainischen Kindern auftreten zu können.

Am 09. Juli 2022 veranstaltet das Golfsrudel – eine unabhängige Vereinigung zur Generalisierung des Golfsports – den diesjährigen Charity Cup in Aschheim, dem einzigen 18-Loch-Golfplatz mit Spielbahnen auf Münchner Stadtgrund.

 

Für die passionierten Golfer unter unseren Partnern, die sich nebenbei auch noch für einen guten Zweck engagieren möchten, bieten wir die Übernahme der Startgebühr an, sofern Sie sich bei uns unter [email protected] melden!

Unterstützt werden wir dabei ebenfalls von der Registrierungsstelle für .EU-Domains, EURid, die durch die gemeinsame Förderung der Turnierbälle die Gelegenheit wahrnimmt, den .EU (Domain-)Gedanken in die Welt – und eventuell auch in das ein oder andere Gebüsch abseits der Golfbahn – hinaus zu tragen.

Die offizielle Ausschreibung des Golfparks Aschheim finden Sie hier.
Anmeldeschluss ist Donnerstag, der 06.Juli 2022.

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Allianz scheitert im Streit um allianztrade.com https://www.partnergate.com/allianz-scheitert-im-streit-um-allianztrade-com/ Tue, 24 May 2022 09:09:50 +0000 https://www.partnergate.com/?p=6895 Allianz scheitert im Streit um allianztrade.com Ein Gastbeitrag von Fach- und Rechtsanwalt Hagen Hild Der weltweit agierende Versicherer Allianz ist gegen einen brasilianischen Unternehmer vorgegangen, der sich die Domain allianztrade.com vor 16 Jahren registrieren ließ. Das angestrebte UDRP-Verfahren scheiterte jedoch und für den berufenen Anwalt war die Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy nicht geeignet,

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Allianz scheitert im Streit um allianztrade.com

Ein Gastbeitrag von Fach- und Rechtsanwalt Hagen Hild

Der weltweit agierende Versicherer Allianz ist gegen einen brasilianischen Unternehmer vorgegangen, der sich die Domain allianztrade.com vor 16 Jahren registrieren ließ. Das angestrebte UDRP-Verfahren scheiterte jedoch und für den berufenen Anwalt war die Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy nicht geeignet, um den Fall zu lösen.

Was ist passiert?

Die beschwerdeführende Allianz ist ein global weltweit agierender Versicherungskonzern und Finanzdienstleister mit Sitz in München. Mit einem Umsatz von 148,5 Mrd. Euro Umsatz und rund 150 000 Mitarbeitern zählt er zu den größten Versicherern der Welt. So kam es, dass das börsennotierte Unternehmen die in Rede stehende Domain ankaufen wollte.

Die Beschwerdeführerin konnte sich zwar über einen Kaufpreis mit dem brasilianischen Beschwerdegegner einigen, dabei wurde ein Kaufpreis von 11 000 US$ ausgehandelt. Letztendlich scheiterte der Kauf jedoch daran, dass keine Einigkeit über die Zahlungsbedingungen bestand. Folglich sah sich die Allianz gezwungen, die Domain allianztrade.com im Rahmen eines UDRP-Verfahrens zu erstreiten. Dabei verwies die Beschwerdeführerin auf zahlreiche brasilianische Marken, die sie sich bereits im Jahr 1978 registrieren ließ. Weiterhin führt sie aus, dass die im Jahr 2005 registrierte Domain derzeit auf keine aktive Webseite führt und passiv gehalten wird und somit auf eine Verletzung ihrer Markenrechte hindeutet.

Beschwerdegegner ist ein brasilianischer Unternehmer, der sich die Domain im Rahmen der Allianz Trading S/A, eines im Jahr 2006 gegründeten Unternehmens, das Handel mit brasilianischen Gütern betreibt, registrieren ließ.

Den Begriff „allianz“ habe er gewählt, weil er im Kontext mit „alliance“ steht und auf den internationalen Vertrieb mit brasilianischen Produkten verweise.

Der Beschwerdeführer verneint eine böse Absicht, sonst hätte er sich auch die Domain allianz.com.br registrieren können.

Als Entscheider wurde der brasilianische Rechtsanwalt Wilson Pinheiro Jabur eingesetzt. Dieser stellte zwar zunächst eine Ähnlichkeit zwischen Domain und Marke fest, da die Domain die Marke in Gänze enthalte. Jedoch verwies er auf ordentliche Gerichte, um die Frage zu einem Recht oder einem berechtigten Interesse der Beschwerdeführerin zu klären. Grund für die Verweisung sei, dass man einerseits ja auch die brasilianische Version des Begriffs hätte wählen können. Andererseits konnte die Beschwerdeführerin nicht nachweisen, dass der Gegner sie und ihre Marke als Ziel der Domain-Registrierung hatte.

Fazit

Tipps, um domainrechtliche Streitigkeiten zu verhindern, gibt es wohl nicht, denn man kann auch mit unbegründeten Ansprüchen zu einem UDRP-Verfahren herangezogen werden.

Um das Risiko jedoch zu verhindern, empfiehlt es sich keine Domain zu registrieren, die einer Marke entspricht. Weiterhin sollte man Kaufanfragen ernst nehmen: dabei könnte es sich nämlich um den Versuch handeln, um herauszufinden, ob legitime Interessen für eine Registrierung und Nutzung der Domain vorliegen. Dazu gehört ebenfalls, bei Preisverhandlungen realistisch zu bleiben. Wer überzogene Preise fordert, läuft erst Recht Gefahr, ein im Zweifel günstigeres DRP-Verfahren zu initiieren.

 

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Rechtsanwalt Hagen Hild
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Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz
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Die vollständige Besprechung des Beitrags finden Sie unter: https://www.kanzlei.biz/kanzlei-blog/allianz-scheitert-im-streit-um-allianzetrade-com-06-05-2022/

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Domain Guardian – Unser Schutzschirm für dedizierte Überwachung https://www.partnergate.com/schutzschirm-fuer-dedizierte-ueberwachung/ Mon, 25 Apr 2022 08:16:43 +0000 https://www.partnergate.com/?p=6822 Domain Guardian - Unser Schutzschild für dedizierte Überwachung   Besonders für wertvolle Firmendomains ist es essentiell, immer über den aktuellen Status und eventuell unerwünschte Änderungen an Konfigurations- oder Inhaberdaten informiert zu sein.   Ein Schutzschirm für dedizierte Überwachung Mit Domain Guardian bieten wir einen Monitoring-Dienst für wichtige Domains innerhalb des eigenen oder Kundendomainbestands, für die

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Domain Guardian – Unser Schutzschild für dedizierte Überwachung

 

Besonders für wertvolle Firmendomains ist es essentiell, immer über den aktuellen Status und eventuell unerwünschte Änderungen an Konfigurations- oder Inhaberdaten informiert zu sein.

 

Ein Schutzschirm für dedizierte Überwachung

Mit Domain Guardian bieten wir einen Monitoring-Dienst für wichtige Domains innerhalb des eigenen oder Kundendomainbestands, für die eine dedizierte Überwachung innerhalb Ihres PartnerGate-Accounts sinnvoll und ratsam ist.
Grundsätzlich werden bei allen relevanten Vorgängen bereits systemeigene  Bestätigungsmails erstellt, die an den jeweiligen User oder eingetragenen Empfänger versandt werden. Sollte sich aber jemand unerlaubten Zugang auf Konfigurationssysteme verschafft haben, besteht die Gefahr, dass dieser Sicherheitsmechanismus umgangen wird und Änderungen ggf. ohne Kenntnis des Verantwortlichen durchgeführt werden.

Mit Domain Guardian unterstützen wir Administratoren und Inhaber von wichtigen Domains, alle Eingriffe immer im Blick zu behalten und senden eine entsprechende Bestätigung für alle durchgeführte Änderungen.

Frühzeitig reagieren bevor Schaden entsteht

Technisch besteht der Domain Guardian aus einer Reihe von Microservices, die definierte Änderungen am Domainstatus erkennen und entsprechende Meldungen an vorbestimmte Empfänger verschicken. Das Ziel ist es, durchgeführte Eingriffe im Domain-Bestell-System, aber auch in Folgesystemen sowie auf der Ebene der Registrierungsstellen frühzeitig zu erkennen.

Definierbare Events als Auslöser für die über Domain Guardian versandten Notifications sind u.a.: Löschung, Transfer oder eingeleiteter Transit von .DE-Domains (standard-Features), wie auch die Änderung des Resellers, Setzen des Kündigungsstatus (zu einem bestimmten Zeitpunkt), Änderungen an DNS- und Zoneneinträgen wie SOA, Redirect oder Glue Records (premium-Features).

Domain Guardian ist bereits in Ihrem PartnerGate-Account integriert und kann über den entsprechenden Menüpunkt unter ‚Domain-Services‘ aktiviert und konfiguriert werden. Die Freischaltung für Reseller erfolgt über die gewohnte Rechteverwaltung im Reseller-Menü.

 

Die Konditionen:

Bis zu 3 Domains können mit dem Domain Guardian völlig kostenfrei mit den Standard- und optionalen Ereignissen überwacht werden.

Bei mehr als 3 Domains oder wenn Premium Events überwacht werden sollen, muss eine Freischaltung für den Premium Dienst erfolgen. Dieser kostet 3,95 EUR/Monat sowie 0,20 EUR ab der 4. Domain, für die Domain Guardian aktiviert wird.

Grundsätzlich können Sie jede Domain aus Ihrem eigenen Account oder den Accounts Ihrer Reseller überwachen, die für Sie oder Ihre Kunden wirtschaftlich relevant sind. Dies kann eine Domain mit hohem Traffic, Ihre Firmenwebseite oder Ihr Online-Shop sein. Wir empfehlen aber auch technisch relevante Domains wie welche mit Glue Records oder die Hostnamen Ihrer Nameserver-Infrastruktur im Domain Guardian zu überwachen.

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