Regierung einigt sich auf Gesetz zu Ökostromausbau
Wie heute bekanntwurde, ist sich die Regierung bei ihrem neuen Gesetz zum beschleunigten Erneuerbaren-Ausbau (EABG) einig. Länder und Gemeinden, die den Ausbau unterstützen, sollen finanziell profitieren, bei Verfehlen der Ziele hingegen drohen Strafen und Förderkürzungen. Für den Gesetzesbeschluss im Nationalrat braucht es eine Zweidrittelmehrheit.
Das Gesetz soll verbindliche Ausbauziele für jedes Bundesland vorsehen. Angekündigt war das Gesetzesvorhaben als eines von mehreren Energie-„Leuchtturmprojekten“ der Dreierkoalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS schon für letzten Sommer.
Nach der neuerlichen Energiekrise durch den Krieg im Nahen Osten ist der Druck auf die Regierung, die Energiewende voranzutreiben, nochmals gestiegen. Durch schnellere Genehmigungsverfahren soll das Ausbautempo erhöht werden.
Das Gesetz ist notwendig, um das Ziel, die jährliche Stromproduktion bis 2030 um 27 Terawattstunden zu steigern, doch noch zu schaffen. Damit soll Österreichs Beitrag zur Klimaerwärmung und die Abhängigkeit von fossilen Importen reduziert werden.
Grüne: „Ordentlich Nachbesserungsbedarf“
Die Grünen zeigten sich vom Entwurf enttäuscht und sahen „noch ordentlichen Nachbesserungsbedarf“. So werde der Entwurf weder der „Dringlichkeit der Aufgabe“ noch den „eigenen Ankündigungen der Bundesregierung“ gerecht. Die Flächenziele seien auch im neuen Entwurf „völlig unzureichend“, kritisierte der grüne Energiesprecher Lukas Hammer.