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  • Nun haben die Überwachungsfreunde kürzlich auch Rückenwind vom EuGH bekommen, was besagt, dass es in der EU erlaubt sein kann bei einfachen Urheberrechtsverletzungen Vorratsdaten zu speichern.

    Wäre aber jetzt erstmal ein nationaler Schnellschuss, daher wird man sich wohl noch 1x vorm Verfassungsgericht treffen und die geplante Regelungen kippen oder für “teilweise verfassungswidrig” aburteilen. Der Rest der dann evtl. kleben bleibt, ist dann das Gesetz. Oder Plan B) - man wartet ab, bis es EU-weit einheitlich geregelt wird und da verweise ich auf den ersten Absatz.

    Es ist einfach so abgefuckt. Mich regt es einfach alles so auf. Solange sich die Menschen nicht noch viel mehr für sowas interessieren und engagieren, wird sich überhaupt nichts ändern. Die Gier nach unverhältnismäßigen Befugnissen ist VIEL ZU GROß.

    Und währenddessen erklärt man der Bevölkerung immer noch, was überhaupt eine IP-Adresse ist:

    Die IP-Adresse ist eine Art Anschrift eines Computers im Internet, mit der er identifiziert werden kann.









  • Good to hear!

    Not sure about Danish Law, but in Germany we’ve got the “Störerhaftung” (transl. disturber liability) which says that individuals can be held liable as disturbers for enabling third-party legal violations (such as copyright infringement) even it they are not the direct perpetrator.

    So far, I only heard about it in some copyright cases. Also not clear, if it could be applied on I2P, because it was more a torrenting thing…









  • Aber deine Aussage interpretiere ich so, dass der Täter, wenn er denn wollen würde, den Bußgeldbescheid erfolgreich anfechten könnte. Und das bezweifle ich. Ist ja auch nicht so, als wäre in dem Fall nicht genug Beweismaterial vorhanden gewesen. Die Aussichtslosigkeit eines Anfechtens könnte ja schließlich auch ein Grund sein, das Ganze lieber sein zu lassen…

    Ich denke, wenn man schon dermaßen in der Patsche sitzt, wird man sicherlich auch seinen Anwalt befragt haben, ob es Sinn macht dagegen vorzugehen.

    Zum Offtopic: Hmm, glaube eigentlich nicht. Aber ganz ausschließen würde ich’s auch nicht ;).

    Edit: Hast natürlich Recht, dass das Urteil aus meinem anderen Post noch aus der Vorgängerregelung ergangen ist, aber hat ja an Aktualität nicht wirklich eingebüßt. Hab’s dennoch etwas klarer gemacht.